„Letzte Generation“

Gericht bestätigt „Rekordstrafen“ für elf Klima-Aktivisten

Auch Kabarettisten unterstützten den „Klima-Protest“ im Mai vorigen Jahres nahe der Reichsbrücke.
Auch Kabarettisten unterstützten den „Klima-Protest“ im Mai vorigen Jahres nahe der Reichsbrücke.
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Jeweils zirka 1100 Euro Geldstrafe (plus 200 Euro Kostenbeitrag) müssen elf Klima-Aktivisten zahlen, die im Mai vorigen Jahres in Wien nahe der Reichsbrücke die Straße blockiert haben. Das Verwaltungsgericht Wien reduzierte die von der Polizei verhängten Verwaltungsstrafen nicht. Die „Letzte Generation“ spricht nun von „Rekordstrafen“.

15. Mai 2023: In Wien gibt es massive Staus. An mehreren stark frequentierten Punkten blockieren Aktivisten der „Letzten Generation“ die Straßen. Es ist keine gewöhnliche Blockade – an diesem Tag erhalten die Vertreter der „Letzten Generation“ prominente Unterstützung. Kabarettisten wie Robert Palfrader oder Martin Puntigam und auch Wissenschafter wie Florian Freistätter („Science Busters“) zeigen sich solidarisch und stellen sich mit Transparenten auf die Straße. Letztere leisten aber den Anweisungen der Polizei Folge und ziehen sich zurück, als die Versammlung behördlich aufgelöst wird.

Elf Klima-Aktivisten, die die Blockade weiter aufrecht hielten, bekamen deshalb einen Strafbescheid. Jeder sollte um die 1100 Euro Strafe zahlen. Gegen diese Strafhöhe brachten die Betroffenen Rechtsmittel (Beschwerde) ein. Am Montag entschied darüber ein Richter des Verwaltungsgerichts Wien. Und zwar zur Enttäuschung der Beschwerdeführer. Die Strafen wurden nicht reduziert.

Wie Beschwerdeführerin Clarissa S. (33) der „Presse“ mitteilte, kommen noch jeweils 200 Euro Kostenbeitrag hinzu. Laut S. sei das Gerichts-Erkenntnis „unerwartet“ gekommen. Sie und andere hätten sich durchaus Chancen auf eine Strafreduktion ausgerechnet (dies auch vor dem Hintergrund, dass S. bereits einschlägige Gerichtserfahrung hat).

In Klosterneuburg Straße blockiert

Die Pressestelle der „Letzten Generation“ sprach gar von „Rekordstrafen“ – Pikanterie am Rande: Montagfrüh hatten Aktivisten in Klosterneuburg eine Hauptstraße blockiert. Diese Aktion verlief sehr ruhig, die umstehenden Polizeikräfte zeigten vorerst keinerlei Ambitionen, die Aktion aufzulösen, sodass Schaulustige in aller Ruhe fotografieren konnten.

Aber zurück ins Verwaltungsgericht: Clarissa S. argumentierte die Teilnahme an der Blockade vom 15. Mai vor dem Richter so: „Ich will den Autofahrern nicht auf die Nerven gehen. Ich habe aus persönlicher Verantwortung teilgenommen. Die Wissenschaft ist sich beim Klimawandel einig, dass wir was tun müssen, aber es passiert nichts.“ Schon jetzt gebe es „lebensbedrohliche Zustände, wenn man sieht, was auf der Welt passiert.“ Daher sei es „gerechtfertigt, auf die Straße zu gehen, auch wenn Versammlungsgesetze verletzt werden“.

Unter den – letztlich erfolglosen – Beschwerdeführern fanden sich auch ein früherer Vizebürgermeister einer kleinen Gemeinde, ein 71-jähriger Arzt oder etwa ein 66-jähriger Land- und Forstwirt. Der Mediziner gab an, er sei es den kommenden Generationen schuldig, sich mittels „friedlichen, zivilen Ungehorsams“ Gehör zu verschaffen. Der Land- und Forstwirt geißelte die „Untätigkeit“ der Bundesregierung.

Das Gericht machte deutlich, dass mit weiteren Aktionen zu rechnen sei. Ebendies begründe die Höhe der Strafen. Eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts wurde als nicht zulässig eingestuft. Ob die Aktivisten eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einbringen, blieb zuletzt offen.

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