Sozialrecht

Weiter keine Rente, wenn Kollege Corona einschleppt

Im Großraumbüro kommen viele zusammen. Sozialrechtlich betrachtet ist eine dortige Infektion aber grundsätzlich kein Dienstunfall.
Im Großraumbüro kommen viele zusammen. Sozialrechtlich betrachtet ist eine dortige Infektion aber grundsätzlich kein Dienstunfall.Clemens Fabry
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Das Sozialministerium plant nach der OGH-Entscheidung zu einer 2020 im Sanitätsstab tätigen Person keine Novelle.

Auch fast vier Jahre nach dem Ausbruch der Pandemie in Österreich bleibt Corona ein Thema für Gerichte und Politik. So feilscht die Regierung gerade um Entschädigungen für Hotels. Überdies stellte sich rund um eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) die Frage, wie man mit einer vermutlich im Büro entstandenen Corona-Infektion umgeht.

Nur bestimmte Berufsgruppen können nämlich nach einer von anderen Menschen eingeschleppten Infektion und dadurch entstandenen dauerhaften gesundheitlichen Problemen auf eine Versehrtenrente hoffen. Eine im Großraumbüro tätige Frau war vor Gericht gegangen. Obwohl sie beruflich selbst im Einsatz gegen die Pandemie war, wird ihr Leid (sie braucht bis heute ärztliche Hilfe) nicht als Dienstunfall anerkannt. Und auch für alle anderen, die sich im Großraumbüro infizieren, wird sich weiterhin nichts ändern, wie eine Nachfrage der „Presse“ im Sozialministerium ergab. Worum geht es dabei genau?

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