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Streit um Akten für U-Ausschuss: „Zadić darf sich von Kickl nicht einspannen lassen“

Andreas Hanger (ÖVP)
Andreas Hanger (ÖVP) APA / APA / Helmut Fohringer
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Die ÖVP ist mit einem Wunsch nach Aktenlieferung zur steirischen FPÖ-Finanzaffäre beim Justizministerium abgeblitzt.

Die ÖVP wirft Justizministerin Alma Zadić (Grüne) vor, die Aufklärungsarbeit des Parlaments im Untersuchungsausschuss zum „Rot-Blauen Machtmissbrauch“ zu behindern. Mit einem Wunsch nach Aktenlieferung zur steirischen FPÖ-Finanzaffäre war die Volkspartei beim Justizministerium abgeblitzt. Begründet wurde das damit, dass der Untersuchungsgegenstand die Akten nicht umfasse. Das Kontrollrecht werde man sich nicht wegnehmen lassen, betonte ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger.

„Die Justizministerin darf sich von FPÖ-Chef Kickl nicht einspannen lassen, den parteiinternen Finanz-Skandal rund um Mario Kunasek mit persönlicher Bereicherung unter den Teppich zu kehren“, appellierte die ÖVP in einer Aussendung. Schließlich gehe es um mehrere Millionen Euro Schaden durch „systematischen Fördergeldmissbrauch, dubiose Vereinskonstruktion und die Verschiebung von Geldströmen in private Taschen.“ Zadić sei gefordert, „ein Machtwort zu sprechen und dem Parlament die notwendigen Akten zur Verfügung zu stellen“, so Hanger.

Die Akten würden „ausschließlich Handlungen von Landes-und Gemeindeorganen“ zum Gegenstand haben, hieß es in einem vorliegenden Schreiben des Ministeriums an den Vorsitzenden des U-Ausschusses, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Weil der Untersuchungsgegenstand hinsichtlich staatsanwaltlichem Handeln aber explizit auf mit der SPÖ oder der FPÖ verbundene, der Bundesvollziehung zurechnende Personengruppen beschränkt ist, holte sich die Volkspartei eine Abfuhr, wie die Begründung sinngemäß lautet. Teilweise hatte das Ressort bei der begehrten Aktenlieferung auch verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet.

Der U-Ausschuss zum „Rot-Blauen Machtmissbrauch“ wird von der Volkspartei alleine getragen. Aufgeklärt werden soll, ob zwischen 2007 und 2020 öffentliche Gelder im Bereich der Vollziehung des Bundes durch SPÖ- oder der FPÖ-Regierungsmitglieder oder ihnen unterstellten Mitarbeitern aus sachfremden Motiven zweckwidrig verwendet wurden. (APA)

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