Die EU-Gesetzgebung und der globale Markt machen Nachhaltigkeitsmanagement zur Grundvoraussetzung für Unternehmensführung. Dem entspricht ein breites Bildungsangebot.
Die EU soll bis 2050 zum ersten klimaneutralen Wirtschaftsraum der Welt werden – so lautet das ambitionierte Ziel des European Green Deal, den die Europäische Kommission erarbeitet hat. Maria Lipp, Lehrende im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement an der FH Campus 02 weiß, welche neue Aufgaben damit für Führungskräfte einhergehen: „Die Europäische Nachhaltigkeitspolitik mit ihren regulierenden Gesetzen sollte von künftigen Führungskräften nicht als Pflicht, sondern als gelebte Praxis im Alltag mitgedacht werden.“
»Aktuell wurden die Berichts- und Sorgfaltspflichten für viele Unternehmen stark ausgeweitet.«
Jan GrumillerStudiengangsleiter Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement, IMC Krems
Aufgabe der Bildungseinrichtungen ist es daher, künftige Nachhaltigkeitsmanager nicht nur auf ihre Kernaufgabe, also Aufbau und Steuerung des betrieblichen Nachhaltigkeitsmanagements, sondern auch auf die komplexe Gesetzgebung der EU vorzubereiten. Und diese gewinne laufend an Komplexität, betont Jan Grumiller, Studiengangsleiter Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement an der IMC Krems: „Aktuell wurden im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und des europäischen Lieferkettengesetzes die Berichts- und Sorgfaltspflichten für viele Unternehmen stark ausgeweitet.“ Mit der größeren Verantwortung und den Transparenzverpflichtungen steige somit auch der Druck auf Führungskräfte.