Eine Frau enterbte zwei Töchter, weil diese mit den Bildern und Filmen der Mutter anders umgingen als beim Familienessen ausgemacht. Der OGH bestätigt die Maßnahme, die Kinder hätten der Frau großes seelisches Leid zugefügt.
Sie fühlte sich um ihr künstlerisches Lebenswerk gebracht. Weil zwei ihrer Töchter mit den tausenden Fotos und Filmen der Mutter anders umgingen als ausgemacht und sie unabgesprochen verwerteten, enterbte die Frau diese beiden Kinder. Nach dem Tod der Mutter wollten aber die zwei betroffenen Töchter das nicht auf sich sitzen lassen und gingen durch alle Gerichtsinstanzen. Doch auch der Oberste Gerichtshof (OGH) machte nun klar: Die Enterbung gilt, zu groß sei das seelische Leid, das die Kinder der Frau zu Lebzeiten zugefügt hatten.