Gericht

Die Lehren aus dem Kurz-Prozess

Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz im Schlepptau von Bonelli-Anwalt Werner Suppan im Straflandesgericht Wien.
Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz im Schlepptau von Bonelli-Anwalt Werner Suppan im Straflandesgericht Wien.APA/H. Fohringer
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Nun ist es also passiert. Sebastian Kurz wurde schuldig gesprochen. Triumphgeheul da, Justiz-Bashing dort – was kann daraus gelernt werden? Inszenierung zieht nicht. Und: Der Kronzeuge in spe, Thomas Schmid, wird als durchaus glaubwürdig eingestuft.

Die Freude dürfte Sebastian Kurz vergangen sein. Hatte er doch vor dem Prozess wissen lassen, er freue sich darauf, dem Richter seine Schuldlosigkeit darlegen zu können. Damit ist der Ex-Kanzler gescheitert. Kurz muss eine Verurteilung hinnehmen. Er kassierte wegen Falschaussage acht Monate Freiheitsstrafe. Diese wurde bedingt, also auf Bewährung, ausgesprochen.

Man kann dem Ganzen aber auch etwas Positives abgewinnen – und sagen: Der Plan ging zum Teil sehr wohl auf. Denn immerhin darf der vormalige Regierungschef auch einen teilweisen Freispruch für sich verbuchen. Es ist ja um „falsche Beweisaussage“ vor dem Ibiza-U-Ausschuss gegangen. Und das Gericht erachtet nun nicht alle Äußerungen, die im Strafantrag der Korruptionsstaatsanwaltschaft, der WKStA, aufgelistet sind, als Falschaussagen.

Auch jener Mann, der während der zwölf langen Prozesstage im Schatten von Kurz geblieben ist, der vormalige Kabinettschef des Kanzleramts, Bernhard Bonelli, wurde wegen Falschaussage bestraft – mit sechs Monaten bedingter Haft. Auch bei ihm hielt die Anklage „nur“ zum Teil.

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