Trotz vieler Disziplinarverfahren und einer strafrechtlichen Verurteilung, die sie verschwieg: Der OGH gibt einer Juristin eine neue Chance.
Sie war schon Konzipientin bei einem Anwalt, als dieser verstarb. Ihr Ausbildungsverhältnis erlosch dadurch, und sie wurde von der Liste der Rechtsanwaltsanwärter gestrichen. Um wieder auf diese zu kommen, musste die Juristin eine Wiedereintragung in die Liste der Konzipienten beantragen. Doch dafür wurde eine neue Prüfung ihrer Vertrauenswürdigkeit nötig, und die Rechtsanwaltsanwärterin war in den Jahren zuvor wiederholt mit ihrem Verhalten aufgefallen.
Neben mehreren disziplinarrechtlichen Problemen entzündete sich der Streit vor allem an der Frage, ob die Frau der Kammer ihre strafrechtliche Verurteilung hätte bekanntgeben müssen. Die Anwaltskammer wollte die Frau nicht mehr als Konzipientin zulassen, der Oberste Gerichtshof (OGH) aber gibt der Juristin nun die Chance, doch noch ihr Ziel zu erreichen.