Russland

Gerichte werten Nawalnys Namen als extremistische Symbolik – auch auf Social Media?

Ein Bild von Nawalny vor der russischen Botschaft in Warschau. Hier wird man deutlich: „Putin tötete Nawalny“ steht daneben.
Ein Bild von Nawalny vor der russischen Botschaft in Warschau. Hier wird man deutlich: „Putin tötete Nawalny“ steht daneben. APA / AFP / Sergei Gapon
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Es gab Verwaltungsarrest in mehreren russischen Städten für das Schreiben des Namens von Putins Gegner. Die Praxis könnte auch auf soziale Netzwerke ausgeweitet werden.

Gerichte in einigen Regionen der Russischen Föderation haben den Namen „Nawalny“ als verbotene extremistische Symbolik klassifiziert und in den letzten Tagen auf dieser Grundlage Personen, die den Namen des getöteten Oppositionsführers auf Plakate schrieben, zu Verwaltungsstrafen verurteilt. Dies berichtete am Freitagabend die auf Politjustiz spezialisierte NGO „Erste Abteilung“, die von einer Anweisung aus Moskau für diese Lesart ausgeht.

Die renommierte NGO verwies auf Urteile, in denen Personen nach Gedenkaktionen wegen der Verwendung des Familiennamens „Nawalny“ zu Verwaltungsarrest verurteilt worden seien. Begründung wurde dies damit, dass der Vorname und Name des Politikers auf extremistische und verbotene Organisationen wie die „Nawalny-Stäbe“, „Fond zur Bekämpfung der Korruption“ (FBK) sowie „Fond zum Schutz von Bürgerrechten“ (FSPG) verweise und deshalb auch selbst als extremistische Symbolik einzuschätzen sei.

Schriftliche Anweisung von oben

Konkret seien derartige Fälle in Tscheljabinsk, Krasnodar, Murmansk sowie Uljanowsk aufgetreten, heißt es in der Aussendung. Von „lokalen Exzessen“ könne deshalb keine Rede sein. „Die Gerichtsentscheidungen zeigen, dass diese Spruchpraxis in unterschiedlichen Regionen vorkommt. Das bedeutet eines: Es gibt eine schriftliche Anweisung von oben“, kommentierte Jewgeni Smirnow, einer der Anwälte von „Erste Abteilung“.

Unklar bleibt indes, ob russische Strafverfolgungsbehörden dazu übergehen werden, auch die Nennung des Namens „Nawalny“ in sozialen Netzwerken zu sanktionieren. „Theoretisch könnten sie diese Interpretation auch gegen jene verwenden, die in sozialen Medien schrieben, und sogar gegen jene, die beim Begräbnis waren“, erklärte Dmitri Sair-Bek von „Erste Abteilung“ am Samstagvormittag auf APA-Anfrage. Er sei aber nicht überzeugt, ob es korrekt sei, hier Prognosen anzustellen und glaube persönlich auch nicht, dass es dazu kommen werde, betonte er. Bei der NGO will man jedenfalls die diesbezügliche Spruchpraxis weiter beobachten. (APA)

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