Offene Forderungen

Arbeiterkammer zieht gegen Dots-Gruppe von Martin Ho vor Gericht

Die AK erhebt schwere Vorwürfe gegen Martin Hos Dots-Gruppe.
Die AK erhebt schwere Vorwürfe gegen Martin Hos Dots-Gruppe.Die Presse Fotos extern
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Zahlreiche Firmen der Dots Group des Szeneunternehmers Martin Ho sind insolvent. Viele Beschäftigte wurden von einer anderen Dots-Firma übernommen. Allerdings blieben Forderungen von 240.000 Euro offen. Die Arbeiterkammer ortet ein „dubioses“ Geschäftsmodell. Hos Firmengruppe spricht von „haltlosen und absurden Vorwürfen“.

Wien. Die Dots-Gruppe des Szenegastronomen Martin Ho ist Ende des Vorjahrs in die Brüche gegangen. Zahlreiche Firmen der Gruppe sind in die Insolvenz geschlittert, „Dots“ wurde aus dem Firmennamen gestrichen, die Gesellschafterstruktur verändert. Viele Beschäftigte warten seither auf ihr Geld. Die Arbeiterkammer (AK) vertritt aktuell 44 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die offene Forderungen von insgesamt 240.000 Euro gegenüber den insolventen Dots-Unternehmen haben.

Am Mittwoch lud die AK zur Pressekonferenz. Der Vorwurf: Martin Hos Gastro-Gruppe nutze Insolvenzen, um Kosten der Allgemeinheit überzustülpen. Denn für die von der Arbeiterkammer vertretenen Beschäftigten habe sich durch die Insolvenzen innerhalb Hos Unternehmensnetz wenig geändert. Dienstzeiten und Arbeitsort seien vielfach dieselben geblieben, weil mit der HG Operating GmbH (vormals Ho Gallery) eine andere Dots-Gesellschaft die Mitarbeiter übernommen hat. Gesellschafterin der HG Operating ist die Dots Beteiligung Gmbh und an dieser hält Martin Ho noch Anteile von 49 Prozent. Auch für die Gäste der Dots-Unternehmen hätten die Insolvenzen innerhalb der Gruppe keinerlei wahrnehmbare Veränderungen gebracht.

AK sieht „Betriebsübergang“

Laut AK handelt es sich deshalb um einen sogenannten „Betriebsübergang“. Und bei einem solchen übernimmt der neue Arbeitgeber die Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten, was ausständige Löhne sowie offenes Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit einschließt. Die Dots-Gruppe habe offenbar darauf spekuliert, dass der Insolvenzentgeltfonds die offenen Entgelte bezahlt, so die Arbeiterkammer. Man werde für die betroffenen Personen vor Gericht ziehen.

„Die Dots-Gruppe hat hier auf eine sehr fragwürdige Praxis gesetzt. Das Kalkül dahinter: Insolvenzen werden quasi ausgelagert, um offene Entgeltansprüche auf die Allgemeinheit abzuwälzen und sich der unternehmerischen Verantwortung zu entziehen“, sagte Ludwig Dvořák, Bereichsleiter Arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz bei der AK Wien: „Die Dots-Gruppe von Martin Ho war bis Herbst sehr geschickt darin, ihren Namen aus der veritablen Anzahl an Insolvenzen herauszuhalten.“ Der AK-Jurist sieht eine Parallele zu René Benkos Signa. In beiden Fällen würden umständliche gesellschaftsrechtliche Konstruktionen genützt, um den eigenen Profit zu maximieren. „Wir klagen für 44 Kolleg:innen, die nach dem Betriebsübergang von der Rixi One und der Rixi Seven in jenen Dots-Clubs weiterbeschäftigt waren oder sind, die jetzt von der HG Operating betrieben werden“, so Dvořák.

Dots-Gruppe: „Haltlose und absurde Vorwürfe“

Die Unternehmensgruppe um Martin Ho will die Vorwürfe nicht auf sich sitzen lassen. Diese seien „haltlos und absurd“, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der „Presse“.

Die Dots-Gruppe hätte nicht betriebsnotwendige Gesellschaften im Zuge der Restrukturierung und Internationalisierung „vor geraumer Zeit“ veräußert. Deren wirtschaftliches Agieren obliege „ausschließlich der neuen Eigentümerin und ihrer Geschäftsführung.“ Die Unternehmensgruppe wirft der Arbeiterkammer eine „rein politisch motivierte Agitation“ und fehlendes wirtschaftliches Grundverständnis vor: „Die politische Vorfeldorganisation stellt bewusst Zusammenhänge her, um Wirtschaftstreibende in Misskredit zu bringen, die juristisch nicht halt- und argumentierbar sind.“

Datenschutzverletzung

Die AK trug am Mittwoch noch weitere Vorwürfe gegen einzelne Dots-Unternehmen vor. So würden in mindestens zwei Lokalen Handflächenscans zur Zeiterfassung verwendet. Einer älteren Beschwerde in einem anderen Fall wurde von der Datenschutzkommission als auch vom Bundesverwaltungsgericht stattgegeben. Die Erfassung hochsensibler, biometrischer Daten zum Zweck der Lohnverrechnung sei überschießend. Auch in diesem Fall werde man juristisch aktiv werden.

Die Arbeiterkammer fordert, dass Lohn- und Sozialdumping für Unternehmen teurer wird. So will man etwa die Wiedereinführung des Kumulationsprinzips. Dieses sah vor, dass bei Begehung mehrerer Straftaten, wie z.B. Unterentlohnung der Beschäftigten, für jede einzelne Gesetzesübertretung eine Strafe entrichtet werden musste. Eine andere AK-Forderung ist das „Duplum“. Wenn offene Forderungen nicht fristgerecht bezahlt werden, soll demnach der doppelte Betrag fällig werden. Damit soll verhindert werden, dass Beschäftigtenlöhne als „Liquiditätspuffer“ missbraucht werden. (luis/fre)

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