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Posten-Vorwürfe aus der Kurz-Zeit: Ermittlungen eingestellt

Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid
Ex-Öbag-Chef Thomas SchmidAPA / APA / Max Slovencik
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Die Anschuldigungen aus einer anonymer Anzeige gegen Sebastian Kurz, Rainer Nowak und andere erhärteten sich nicht, wie ein der „Presse“ vorliegender Einstellungsantrag zeigt.

Hat der frühere „Presse“-Chef Rainer Nowak – wie es im Akt auf Basis einer anonymen Anzeige hieß – der Politik möglicherweise „wohlgesonnene“ Berichterstattung angeboten, um ORF-Generaldirektor zu werden? Und wurde so auch der berufliche Aufstieg von Nowaks Lebensgefährtin, Valerie Hackl, befördert? Die WKStA führte dazu ein Ermittlungsverfahren, dieses betraf auch Altkanzler Sebastian Kurz, die Ex-Minister Gernot Blümel und Norbert Hofer sowie Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid. Mittlerweile ist die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass sie die Sache einstellt, wie auf Seite eins einer 25-seitigen Einstellungsbegründung zu lesen ist.

So schreibt die Staatsanwaltschaft etwa, dass die „Durchsicht der (…) digitalen Korrespondenz zwischen Schmid, Nowak und Hackl ein ganz anderes Bild ergibt als in der anonymen Anzeige geschildert. Von der behaupteten Druckausübung kann keine Rede sein.“ Allenfalls habe sich ein „freundschaftliches Verhältnis“ gezeigt. Und: „Im Datenbestand finden sich keine Hinweise für eine strafrechtlich relevante Verquickung zwischen der Berichterstattung durch Nowak und der Bestellung von Hackl.“

Zudem erklärte die Behörde nun, dass es schließlich doch „erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Behauptungen“ ihres „anonymen Hinweisgebers“ gab. Letztlich fehlten auch „Anhaltspunkte“ dafür, dass man die Unabhängigkeit des ORF untergraben wollte: Aus Chats gehe hervor, dass Nowak sehr wohl „zum Missfallen von Schmid kritische Berichte verfasste“ und es ablehnte, Studien von Sabine Beinschab – Protagonistin in der Umfragen-Affäre – zu veröffentlichen.

„Die WKStA hat in ihrer Einstellungsbegründung ausführlich klargestellt, dass hier keine Einflussnahme auf redaktionelle Inhalte genommen wurde und auch keine wie immer geartete Straftat mit Zusammenhang mit Postenbesetzungen erfolgt ist“, so Johannes Zink, Anwalt von Nowak. (red.)

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