Legale Migration

EU-Parlament will Visabestimmungen für ausländische Arbeitskräfte lockern

Das Europaparlament auf einem Archivbild
Das Europaparlament auf einem ArchivbildAPA / AFP / Frederick Florin
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In der EU sind weniger bürokratische Hürden für arbeitswillige Drittstaatsangehörige geplant.

Reguläre Migration gilt als wichtigster Hebel, den Arbeitskräftemangel in der EU zu bekämpfen: Die Erleichterung der Visabestimmungen für Drittstaatsangehörige ist daraus nur eine logische Konsequenz. Das Europaparlament billigte nun eine vorläufige Einigung der EU-Institutionen vom Dezember, wie zuerst die Plattform „Euractiv“ berichtet hatte. Antragsteller sollen künftig nur noch drei anstatt vier Monate auf ihre Genehmigung warten müssen, wenn sie in einem EU-Land arbeiten wollen. Auch Jobwechsel sollen demnach künftig leichter ermöglicht werden – insbesondere, wenn der Arbeitgeber „in schwerwiegender Weise“ gegen den Arbeitsvertrag verstößt. Arbeitslosen sollen erst nach einer dreimonatigen Frist, während der sie nach einer neuen Beschäftigung suchen können, die Arbeitserlaubnis entzogen werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Erleichterungen noch bestätigen.

Für hochqualifizierte Nicht-EU-Angehörige gibt es in der EU bekanntlich die Blue Card – auch hier gab es schon im vergangenen Jahr erhebliche Erleichterungen für Antragsteller. Ziel der Blue Card ist, gesuchte hochqualifizierte Drittstaatsangehörige unkomplizierter auf die europäischen Arbeitsmärkte zu bringen. Die bisherige Richtlinie enthielt laut EU-Kommission zu restriktive Zugangsbedingungen und zu begrenzte Erleichterungen für die Mobilität innerhalb der EU. Dies habe zu einer sehr begrenzten Anzahl an Genehmigungen geführt.

Nach der Reform dürfen Inhaber einer Blue Card nach einer zunächst zwölfmonatigen Aufenthaltsdauer im ersten EU-Land leichter in ein weiteres EU-Land umziehen und dort arbeiten. Dies soll einen Startvorteil gegenüber rein national gültigen Bescheiden wie der österreichischen Rot-Weiß-Rot-Karte bringen. Deren Ziel ist die langfristigere Verankerung der Fachkräfte in Österreich und auf dem heimischen Arbeitsmarkt. Blue Card-Bewerbende müssen auch nur mehr einen Arbeitsvertrag über sechs und nicht mehr wie bisher zwölf Monate nachweisen, und werden somit schneller mobil. Auch die Regelungen der einzelnen EU-Staaten sollen angeglichen werden. Das erforderliche Mindesteinkommen wurde auf das durchschnittliche Bruttojahresgehalt gesenkt. Auch die Situation der mitreisenden Familienangehörigen soll sich durch schnellere Nachzugsverfahren und den Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern.

Hohe Auflagen für Blue Card

In Österreich waren laut Innenministerium 2022 neben 800 blauen rund 120.000 rot-weiß-rote Karten aktiv. Die meistgenutzte Variante sei die RWR-Karte für Fachkräfte in Mangelberufen. Voraussetzung sei hier ein Job- oder Ausbildungsangebot. Für die Blue Card ist in Österreich ein Hochschulstudium mit dreijähriger Mindeststudiendauer Voraussetzung. Ausnahmen gibt es z.B. für Beschäftigte in der IT-Branche.

Zwei Drittel der rund 29.000 ausgestellten EU Blue Cards kamen 2021 laut EU-Statistikamt Eurostat von Deutschland: 19.500 Drittstaatsangehörige erhielten die Blaue von Berlin. Weit dahinter auf Platz 2 folgten Polen mit 2.980 Karten (10,2 Prozent) und Frankreich mit 1.300 Karten (4,5 Prozent). Schlusslicht waren Ungarn und die Slowakei mit nur jeweils zehn. „Das Fachkräfte-Einwanderungssystem nach Deutschland ist zwar in kontinuierlicher Weiterentwicklung und zählt zu den fortschrittlichsten in Europa. Es ist allerdings zersplittert und teilweise unübersichtlich. Hier ist die EU-Karte eine transparente und einfach gestaltete Zuwanderungsschiene“, so WKÖ-Experte Gleißner zum Erfolg der Karte in Deutschland.

Ein Fünftel aller in der EU ausgestellten Blue Cards ging laut Eurostat 2021 an indische Staatsangehörige. Dahinter folgten Russen (9 Prozent), Weißrussen (6,2 Prozent) und Ukrainer (6 Prozent). Laut Angaben des Innenministeriums erhielten die Inder 2022 mit rund 18 Prozent auch in Österreich die meisten Bewilligungen. Dahinter lagen mit knapp 14 Prozent aller positiven Bescheide Angehörige der russischen Föderation, gefolgt von der Türkei mit 7 Prozent. (red./APA)

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