Medienrecht

„Wer auf Demo geht, muss sich Filmen gefallen lassen“

Teilnehmer einer öffentlichen Kundgebung (Bild: Klimademo, Anfang März vor dem Parlament)   haben in Kauf zu nehmen, dass Medien Bilder bzw. Filmsequenzen anfertigen.
Teilnehmer einer öffentlichen Kundgebung (Bild: Klimademo, Anfang März vor dem Parlament) haben in Kauf zu nehmen, dass Medien Bilder bzw. Filmsequenzen anfertigen. Imago/A. Stroh
  • Drucken

Wer sich in die Öffentlichkeit begibt, insbesondere im Rahmen einer Demonstration, muss auch damit rechnen, im Rahmen medialer Berichterstattung gezeigt zu werden. Dies erklärt der unter anderem auf Medienrecht spezialisierte Wiener Anwalt Thomas Höhne der „Presse“.

„Verpiss Dich, Junge!“ - „Verschwind´mit der Kamera!“ - „Wenn einer nicht interviewt werden will, will er nicht interviewt werden, versteht ihr Idioten das nicht?“ - „Wenn wir nicht gefilmt werden wollen, dann wollen wir nicht gefilmt werden.“ - „Das ist Privatsphäre. Oida, i´ nimm´ Dir den Film ausse, wannst deppat bist.“ Mit Äußerungen wie diesen wehrten sich Teilnehmer der für Donnerstag anberaumten FPÖ-Kundgebung „Favoriten hat genug!“ gegen Filmaufnahmen. Doch medienrechtlich gesehen, muss man sich dann, wenn man sich selbst bewusst in die Öffentlichkeit begibt, Filmaufnahmen gefallen lassen.

Die Kundgebung unter dem Motto „Gegen Gewaltexzesse, importierte Kriminalität und ein Leben in Angst“ wurde am Donnerstag von Tumulten begleitet, als ein Kamerateam des Senders Puls24 vor Ort seinen Job machte. Kundgebungsteilnehmer bedrängten die Medienvertreter.

Bewusster Gang in die Öffentlichkeit

Können Demonstranten den Anspruch geltend machen, nicht gefilmt zu werden? Grundsätzlich nicht, erklärt Anwalt Höhne. Denn: „Demonstrationen sind ja dazu da, Anliegen öffentlich zu machen. Wer zu einer Demonstration geht, geht ja bewusst in die Öffentlichkeit.“

Bei der Frage, ob Medien Bilder herstellen dürfen, sei immer eine Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit vorzunehmen. Höhne bringt ein Beispiel: Wenn jemand bei einer Pro-Palästina-Demo etwa – bewusst als Gegenpol – eine israelische Fahne schwenke, dann sei es auch durchaus erlaubt, genau diese Person zu filmen oder zu fotografieren. Auch diese eine Person könne dann nicht für sich reklamieren, von der Berichterstattung ausgenommen zu werden. Ganz generell gelte jedenfalls: Wer öffentlich demonstriert, muss sich gefallen lassen, von Medien gefilmt zu werden.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.