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Letzte Pilnacek-SMS: Presserat stellt Verfahren trotz Unbehagen ein

Für zwei Beiträge zu Christian Pilnaceks Tod setzte es keine Rüge, doch Empfehlungen vom Presserat.
Für zwei Beiträge zu Christian Pilnaceks Tod setzte es keine Rüge, doch Empfehlungen vom Presserat. APA/HANS PUNZ
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Das Selbstkontrollorgan empfiehlt dem „Falter“ nach einer Kolumne zu Pilnacek mehr Sensibilität. „Oe24“ soll Zitat aus seiner letzten SMS löschen.

Der Presserat hat zwei Verfahren zu Beiträgen über den Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek und dessen letzte SMS eingestellt, jedoch Unbehagen geäußert. Konkret befasste sich das Selbstkontrollorgan mit einem auf falter.at erschienenen Gedicht im Rahmen von Armin Thurnhers „Seuchenkolumne“ mit dem Titel „Elegie auf Christian Pilnacek“ und den Beitrag „Pilnacek: Todesdrama nach Geisterfahrt“ auf oe24.at. Für beide setzte es keine Rüge, doch Empfehlungen.

Grundsätzlich sei der aufgegriffene Todesfall von öffentlichem Interesse, stellte der Senat 3 in einer Aussendung fest. Auch sei die Presse- und Meinungsfreiheit bei hohen Staatsbediensteten großzügig auszulegen, umso mehr, als auch dienstliches Fehlverhalten im Raum gestanden sei. Der Senat weist jedoch in seiner Entscheidung darauf hin, dass insbesondere wegen einer Nachahmungsgefahr große Zurückhaltung bei Berichterstattung über mögliche Suizide geboten sei. Daher äußert der Presserat sein Unbehagen darüber, dass in der „Seuchenkolumne“ indirekt und auf oe24.at direkt aus der mutmaßlich letzten SMS des Verstorbenen zitiert wurde. Da aber die Todesursache nicht restlos geklärt werden konnte, sei es „gerade noch gerechtfertigt“, die Hintergründe des Todes genauer zu beleuchten und dafür auch aus der letzten SMS zu zitieren.

Rücksicht auf Hinterbliebene

Bei der „Seuchenkolumne“ komme hinzu, dass es sich um ein sarkastisch angelegtes Gedicht handle, wo die Meinungsfreiheit besonders weit reiche. Dennoch sei nachvollziehbar, „dass die Wortwahl nur einen Tag nach dem Tod des Betroffenen von vielen Leserinnen und Lesern als harsch oder gar pietätlos empfunden wurde“, heißt es. Der Senat 3 empfiehlt, künftig sensibler zu sein und stärker auf das Pietätsgefühl und die Trauerarbeit der Hinterbliebenen Rücksicht zu nehmen. Bezüglich des Artikels auf oe24.at lautet die Empfehlung, das nach wie vor in die Meldung eingebettete Zitat zu löschen.

Von beiden Medien nahm niemand an dem nun eingestellten Verfahren teil. Sowohl „Falter“ als auch „Oe24“ erkennen die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats an. (APA)

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