Sprache

Bayern verbietet Lehrern das Gendern mit Sonderzeichen

Das gegenderte Wort Lehrer*in wird man jedenfalls in Schulen in Bayern nicht mehr sehen. Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt werden dort verboten.
Das gegenderte Wort Lehrer*in wird man jedenfalls in Schulen in Bayern nicht mehr sehen. Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt werden dort verboten.Imago
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Gendersternchen, Doppelpunkt und andere Wortbinnenzeichen dürfen an Schulen, Hochschulen und auch Behörden nicht mehr verwendet werden.

In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung von Gendersprache ausdrücklich verboten. Das Kabinett beschloss am Dienstag in seiner Sitzung in München die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO).

Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit auch die Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden, diese Regelung sei nun aber nochmals „klarstellend ergänzt“ worden, hieß es weiter.

Herrmann: Viele missionarische Nutzer

„Für uns ist die klare Botschaft, Sprache muss klar und verständlich sein“, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Es gehe mit dem Verbot aber auch darum, die „Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten“. Eine ideologisch geprägte Sprache etwa beim Gendern habe dagegen eine exkludierende Wirkung. In bestimmten gesellschaftlichen Milieus gebe es zudem viele missionarische Nutzer bei der Verwendung der Sprache, die nicht mit einer offenen Gesellschaft vereinbar seien.

»„Klar ist, dass Lehrkräfte sich daran halten müssen“«

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU)

Demnach seien mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig. „Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen“, teilte die Staatskanzlei weiter mit.

„Klar ist, dass Lehrkräfte sich daran halten müssen“, betonte Herrmann. Im gesamten dienstlichen Schriftverkehr, also auch bei Schreiben für Eltern und der kompletten internen Kommunikation und auch im Unterricht. Das sei eine klare und konsequente Linie, „die wir mit Augenmaß verfolgen.“ Besonders wichtig sei es der Staatsregierung, dass niemand benachteiligt werde, wenn er oder sie auf geschlechtersensible Sprache verzichte.

Beschluss vom Rechtschreibrat

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zuletzt mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass es sich um Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.

Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen. Daher werde das Kultusministerium die Schulen über die auch für sie neu geltenden präzisierten Vorgaben zum Gebrauch von Gendersprache in Schule und Unterricht informieren. (APA/dpa)

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