Mordprozess

„Furchtbar, blutig“: Nur einer gesteht Macheten-Mord

Die Angeklagten des Macheten-Mord-Prozesses im Wiener Straflandesgericht.
Die Angeklagten des Macheten-Mord-Prozesses im Wiener Straflandesgericht.APA/Tobias Steinmaurer
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Vier Männer aus Algerien sollen einen Landsmann „zerhackt“ haben.

Der Fall wirkt wie eine auf offener Straße vorgenommene Hinrichtung im Milieu der algerischen Drogenmafia. Der Tatort liegt allerdings in Österreich: Nahe dem Vorplatz der U6-Station Jägerstraße wurde am 20. April 2023 ein 31-jähriger Drogenhändler mit einer Machete „regelrecht zerhackt“, wie Staatsanwältin Iris Helm am Freitag ausführte. Ihre Anklage bezog sich auf vier junge Algerier. Diese hätten den Mord „gemeinsam geplant und durchgeführt“.

Nach der Bluttat, die nun im Wiener Landesgericht für Strafsachen verhandelt wird, war Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) auf die Reaktionen aus der Öffentlichkeit eingegangen: „Dieses Verbrechen hat auch wegen seiner Brutalität Angst und Schrecken verbreitet. Menschen haben sich Sorgen gemacht und gefragt: Wie kann das in Wien passieren?“

Auch nach der Tat ging es spektakulär zu. Einer der Männer sprang in den Donaukanal. Der 25-Jährige konnte von der Polizei aus dem Wasser gefischt werden. Die anderen drei, ein 21-, ein 22-, und ein 29-Jähriger, setzten sich nach Frankreich ab. Zwei Männer wurden im Juni, ein Mann wurde im Oktober des Vorjahres aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen und in der Folge an Österreich ausgeliefert.

Vor den Geschworenen bekannte sich nun nur ein Mann (22) schuldig. Er nahm die Tat auf sich und versuchte, die Mitangeklagten zu entlasten. Seine Anwältin Elisabeth Mace erklärte den Zustand des 22-Jährigen, als dieser mit einer Machete über das Opfer herfiel: „Mein Mandant war sehr geladen und aufgeregt, dann ist er explodiert.“

„Ich konnte entkommen“

Der Beschuldigte selbst gab an, er sei voriges Jahr von Frankreich über die Schweiz nach Österreich gekommen, um hier mit Drogen zu handeln. Zunächst habe er beim späteren Opfer, Djafaar H. (31), gewohnt. Nach einem Zerwürfnis sei er zu einem der späteren Mitangeklagten übersiedelt. Als er H. auf der Straße traf, sei ihm dieser mit einer Machete in der Hand nachgerannt. Der Beschuldigte: „Ich bin davongerannt und konnte entkommen.“ Hier hakte der Richter ein: „Diese Geschichte mit der Machete ist neu. Die haben Sie noch nie erzählt.“

Danach sei wieder etwas passiert, so der Beschuldigte: In der Nacht auf den 20. April seien zwei seiner Freunde von H. bedroht worden. Die beiden hätten sich versteckt und via Mobiltelefon um Hilfe gerufen. Daraufhin seien er und ein weiterer Mann mit zwei Macheten und Pfefferspray ausgerückt, um den beiden angeblich in Bedrängnis geratenen Freunden zu helfen. Zu viert habe man H. nahe der besagten U-Bahn-Station angetroffen. So sei es zu der tödlichen Auseinandersetzung gekommen. Das Opfer habe zunächst seinerseits probiert, mit einer Machete anzugreifen. Dies sei aber misslungen.

„Bis an die Zähne bewaffnet“

„Sie wollten dem Ganzen ein Ende bereiten“, meinte Staatsanwältin Helm. In Wahrheit hätten sich die Angeklagten „bis an die Zähne bewaffnet“ und H. in eine Falle gelockt. Der 25 Jahre alte Angeklagte habe H. auch noch ein Messer zweimal in die Brust gestoßen. Der Mann hatte aufgrund der Fülle der Hieb-, Schnitt- und Stichwunden keine Überlebenschance. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage anberaumt.

»Alle vier haben diesen schrecklichen, brutalen, furchtbar blutigen Mord gemeinsam durchgeführt.«

Staatsanwältin Iris Helm

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