Konflikt

Lorenz Böhler: Belegschaft legt neues belastendes Dokument zum Brandschutz vor

Das Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler ist seit Wochen Schauplatz eines Konflikts zwischen der Belegschaft und der Generaldirektion der AUVA.
Das Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler ist seit Wochen Schauplatz eines Konflikts zwischen der Belegschaft und der Generaldirektion der AUVA.APA/Eva Manhart
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Aus einer Betriebsbewilligung aus dem Jahr 1997 soll hervorgehen, dass die Führung der AUVA schon viel früher über die Brandschutzmängel Bescheid wusste als angegeben. Die Generaldirektion weist die Vorwürfe zurück.

Der Konflikt zwischen der Belegschaft des Traumazentrums Brigittenau (Unfallkrankenhaus Lorenz Böhler) und der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) spitzt sich erneut zu. Nachdem der Betriebsrat der AUVA-Führung am Wochenende unterstellt hatte, dass ihr die Brandschutzmängel im Lorenz Böhler schon seit Jahrzehnten bekannt seien, sie aber absichtlich oder fahrlässig nicht gehandelt habe, legt sie für diese Behauptung nun ein neues Dokument vor. Und zwar eine Betriebsbewilligung aus dem Jahr 1997, die der „Presse“ zur Gänze vorliegt.

Die entscheidende Passage: „Deckendurchbrüche und Durchbrüche in brandabschnittsbegrenzenden Wänden für Installationsleitungen und im Bereich von Installationsschächten müssen brandbeständig (F90) gemäß ÖNORM B 3800 verschlossen bzw. abgeschottet werden. Ausgenommen davon sind Installationsschächte, die durchgehend brandbeständig (F90) gemäß B 3800 ausgestattet und mit brandhemmenden Verschlüssen (T30) gemäß ÖNORM B 3850 – Ausgabe 1. Oktober 1986 – versehen sind.“ Und weiter: „Brandabschnittsbegrenzende Wände, auch solche oberhalb und unterhalb von Brandabschutzabschlüssen (T30) und Rauchabschlüssen (R30), müssen bis zu den Geschoßdecken (auch ober Scheindecken und unter Zwischenböden) brandbeständig (F90) ausgebildet sein.“

Aussage gegen Aussage

Diese sperrig klingenden Ausführungen sind insofern interessant, als die Generaldirektion am Wochenende mitgeteilt hatte, dass der Feuerwiderstand im Lorenz Böhler der Klasse F30 entsprach, wie eine Überprüfung im Sommer 2023 ergeben habe. Das bedeutet, dass bei einem Brand (stark vereinfacht gesagt) 30 Minuten Zeit bis zum Zusammenbrechen bzw. Versagen des Gebäudes bleiben würden. „Erst eine weitere – auf Aufforderung und in Abstimmung mit der Behörde – durchgeführte umfassende Bestandsanalyse des gesamten Gebäudes im Jänner und Februar 2024 brachte erstmals den massiv mangelhaften Brandschutz zutage“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der Generaldirektion (telefonisch ist der Sprecher der AUVA so gut wie nie erreichbar). „Die dabei festgestellten Mängel waren bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.“ Daher weise die AUVA die Behauptungen der Belegschaft „auf das Schärfste zurück“.

Eine Darstellung, die der Belegschaft zufolge absurd ist, denn das Dokument beweise, dass der AUVA das Ausmaß der Mängel bekannt sein müsste. Schließlich spreche sie von der Klasse F30, was aber schon damals für Spitäler nicht zulässig sei. Das gehe aus der Betriebsbewilligung eindeutig hervor, dort sei eindeutig von F90 die Rede. Damit konfrontiert, heißt es in einer (wiederum schriftlichen) Stellungnahme der AUVA: „Der von Ihnen übermittelte Auszug (die oben zitierte Passage, Anm.) lässt sich nicht mit den relevanten Bescheiden abgleichen. Wenn Sie uns das gesamte Dokument übermitteln wollen, können wir es von den zuständigen Expertinnen und Experten bewerten lassen und Ihnen bestimmt fundiert Rückmeldung geben.“

Dass die AUVA offenbar nicht im Besitz dieser Betriebsbewilligung ist, zeigt für die Belegschaft, wie nachlässig man mit dem Lorenz Böhler umgegangen sei. Daher werde man ihr dieses Dokument auch nicht aushändigen.

Der aktuelle Stand

Wie „Die Presse“ berichtete, führten die besagten Brandschutzmängel vor einigen Wochen zur Entscheidung, das Lorenz Böhler vorläufig zu schließen. Als Übergangslösung kommen entweder ein Containerspital auf dem Spitalsgelände oder die „brandschutztechnische Ertüchtigung“ des Standorts in der Brigittenau bis Ende des Jahres infrage, damit die restlichen Sanierungsarbeiten ab Anfang 2025 bei laufendem Betrieb durchgeführt werden können.

Nach der Umsiedlung des Spitals, die derzeit stattfindet und in der ersten Aprilwoche abgeschlossen sein soll, werden die Operationen bis Ende 2024 an Standorten wie dem Traumazentrum in Meidling, dem AKH und einem weiteren Privatspital durchgeführt. Das ist jedenfalls der Plan, an dessen Umsetzung die Belegschaft am Dienstag erneut Zweifel bekundete. Diese Strategie sei nicht realistisch, in den genannten Häusern gebe es keine Kapazitäten, Räume für Operationen zur Verfügung zu stellen. Nun wartet der Betriebsrat ein konkretes Konzept ab, das die AUVA bis Freitag liefern will. Anschließend wird entschieden, ob es gemeinsam umgesetzt oder doch gestreikt wird. Der Streikbeschluss sei nach wie vor aufrecht.

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