Auf den Tagesordnungen finden sich teils ungewohnte Punkte. Etwa zur virtuellen HV, die auch nach der Pandemie weiterhin möglich ist.
Wien. Virtuell? Hybrid? Oder doch ausschließlich in Präsenz? Die Frage stellt sich bei Geschäftsterminen – aber auch bei Hauptversammlungen (HV) von Aktiengesellschaften. Sogar bei den großen börsenotierten Unternehmen.
Während der Pandemie musste man auf die Online-Variante ausweichen, eine Covid-Sonderregelung schuf den rechtlichen Rahmen dafür. „Und es hat sich bewährt, viele Unternehmen haben das erkannt“, sagt Michal Dobrowolski, Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer, zur „Presse“. Die virtuelle Hauptversammlung fand dementsprechend Eingang ins Dauerrecht.