Verkehr

Gemeinden und Städte sollen Tempo 30 künftig einfacher durchsetzen können

Geschwindigkeit soll etwa vor Schulen leichter beschränkt werden können.
Geschwindigkeit soll etwa vor Schulen leichter beschränkt werden können.Imago / Christoph Hardt
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Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Das soll eine Novelle der Straßenverkehrsverordnung (StVO) bringen.

Gemeinden und Städte können künftig einfacher Temporeduktionen auf 30 km/h umsetzen - und überwachen. Das soll eine Novelle der Straßenverkehrsverordnung (StVO) ermöglichen, die am Donnerstag per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht wird. Das Inkrafttreten ist mit 1. Juli vorgesehen, informierte das Verkehrsministerium.

Nach einer sechswöchigen Begutachtung wurden noch letzte technische Adaptierungen im Entwurf zur Novelle vorgenommen. Zwar war es schon bisher für Städte und Gemeinden möglich, Geschwindigkeitsbeschränkungen festzulegen. Voraussetzung waren allerdings umfangreiche Gutachten, die in einem bürokratischen Prozess das Erfordernis der Temporeduktion darlegen mussten.

Erhöhung der Verkehrssicherheit ist Voraussetzung

Die Novelle der Straßenverkehrsordnung soll nun folgende Erleichterung bringen: Künftig kann die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen vereinfacht die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern. Einzige Voraussetzung ist laut Ministerium, dass die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern, geeignet ist.

Auch allgemein werde der Prozess zur Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen entbürokratisiert. Diese Verbesserungen helfen dann auch außerhalb der schutzwürdigen Bereiche. Zusätzlich stärken wir die Gemeinden auch bei der Überwachung der Tempolimits. So sollen Gemeinden künftig Radarkontrollen selbst durchführen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes. Bisher konnten die Gemeinden nur dann Radarkontrollen durchführen, wenn sie über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügen.

ÖVP: „Sinnvolle Lösungen zur Steigerung der Sicherheit“

„Ich freue mich sehr, dass für Gemeinden und Städte die Erleichterung zur Einführung von Tempo 30 nun dem Parlament zur Beschlussfassung vorliegt. Ich danke den vielen Gemeinden und Städten, die sich quer durch Österreich und parteiübergreifend aktiv dafür eingesetzt haben“, wurde Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) zitiert.

ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger betonte indes, „die 35. StVO-Novelle sieht keine generelle Geschwindigkeitsreduktion, sondern sinnvolle Lösungen zur Steigerung der Sicherheit, vor allem für unsere Kinder“ vor. 2023 habe es rund 15.000 Verkehrsunfälle mit 80 Toten auf Österreichs Gemeindestraßen gegeben. 63 Prozent aller Verkehrsunfälle ereignen sich im Ortsgebiet, so Ottenschläger abschließend.

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