Sebastian Kurz wurde von einem Richter verurteilt, der während des Prozesses eine Disziplinarstrafe erhielt. Strafrechtler Hubert Hinterhofer schlägt eine Gesetzesreform vor.
Drei Tage nachdem Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen falscher Beweisaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss erstinstanzlich zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden war, herrschte helle Aufregung: Es wurde bekannt, dass der Richter, Michael Radasztics vom Straflandesgericht Wien, während des laufenden Prozesses zu einer Disziplinarstrafe verurteilt worden war. Laut Gesetz ist es nicht verboten, dass ein Richter, gegen den ein Disziplinarverfahren läuft, ein Straf- oder ein Zivilverfahren führt. Doch diese Regelung solle geändert worden, schlägt Strafrechtsprofessor Hubert Hinterhofer von der Paris Lodron Universität Salzburg vor.