„Forbes“-Liste

Taylor Swift ist jetzt offiziell Milliardärin, alleine durch die Musik

Taylor Swift ist eine der reichsten Menschen der Welt, zumindest „Forbes“ zufolge.
Taylor Swift ist eine der reichsten Menschen der Welt, zumindest „Forbes“ zufolge.Reuters / Kim Kyung-hoon
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Das habe dem „Forbes“-Magazin zufolge noch niemand geschafft: Musikerin Taylor Swift sei alleine durch die Einnahmen aus Musik und Auftritten nun Milliardärin - und damit zu einem der reichsten Menschen der Welt geworden.

Mit gerade einmal 34 Jahren steht Popstar Taylor Swift erstmals auf der „Forbes“-Rangliste der reichsten Menschen der Welt. Die Musikerin habe im Oktober 2023 geschafft, was kein anderer vor ihr geschafft haben soll: Sie sei ausschließlich durch die Einnahmen aus ihrer Musik und Auftritten Milliardärin geworden, so liest es sich im Magazin.

Ihr Vermögen setzt sich den Angaben zufolge aus den Einnahmen ihrer umjubelten „The Eras Tour“, dem Wert ihres Musikkatalogs und ihrer Immobilien zusammen.

Auf der Liste der vermögendsten Menschen der Welt rangiert die Musikerin auf Platz 2545, den sie sich mit vielen anderen Milliardärinnen und Milliardären teilt. Ebenfalls in diesem Jahr erstmals laut „Forbes“ auf der Liste: NBA-Spieler Earvin „Magic“ Johnson und der französische Modedesigner Christian Louboutin (die Schuhe mit den roten Sohlen). Auf Platz eins steht übrigens Autobauer Elon Musk mit einem Vermögen von 241,6 Milliarden US-Dollar.

Auch im Star-Ranking gelistet

Im „Forbes“-Star-Ranking wurde Taylor Swift auf Platz 14 gelistet. Auch zwei andere Musiker wurden dort genannt: Rapper Jay-Z (Platz 5) und Sängerin Rihanna (Platz 9), allerdings hätten die beiden anders als Swift ihr Milliarden-Vermögen mit anderen Unternehmungen gemacht. Rihanna mit Make-up und Mode, Jay-Z mit Alkohol. Die Liste der reichsten Stars führten die Filmemacher George Lucas (Platz 1) und Steven Spielberg (Platz 2) sowie Basketball-Legende Michael Jordan an (Platz 3).

Milliardärs-Charts bedienen sich zumeist öffentlich zugänglicher Informationen zu Vermögenswerten wie Aktien, Immobilien, Kunstobjekten und anderen Luxusgütern. Die Angaben gelten als nicht exakt und sind teilweise auch umstritten. (APA/red.)

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