Peter Pilz und Co.

Fall Pilnacek: Die Männer hinter der Kampagne

Fundstelle der Leiche von Christian Pilnacek
Fundstelle der Leiche von Christian PilnacekPresse/Gernot Rohrhofer
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Die spät bekannt gewordene Sicherstellung von Christian Pilnaceks persönlichen Gegenständen befeuert Verschwörungstheorien. Die Personen, die im Hintergrund aktiv sind, kennen einander. Die WKStA prüft drei Sachverhaltsdarstellungen.

Die Causa Pilnacek hat die Sachebene verlassen, stattdessen wirft der Wahlkampf seine Schatten voraus. Der bisherige Gipfel in der Auseinandersetzung um den Tod des ehemaligen Sektionschefs im Justizministerium: Seine hinterbliebene Ehefrau Caroline List, Präsidentin des Landesgerichtes für Strafsachen in Graz, sah sich vergangene Woche gezwungen, an die Öffentlichkeit zu gehen und Behauptungen zu dementieren, wonach es in der gemeinsamen Wohnung der beiden zu einer Hausdurchsuchung gekommen wäre.

Anwalt bestätigt „zeitnahe Übergabe“

In die Welt gesetzt wurde die Behauptung von Peter Pilz. Auf seiner Online-Plattform „ZackZack“ veröffentlicht der frühere Grüne und Gründer der Liste Pilz seit 22. März immer wieder Artikel, in denen er den Beamtinnen und Beamten des Landeskriminalamtes Niederösterreich Amtsmissbrauch unterstellt. Unter anderem geht es um den Umgang mit den persönlichen Gegenständen von Christian Pilnacek. Diese wurden – entgegen früherer Angaben der Polizei – sichergestellt, „allerdings nicht ausgewertet und noch am selben Tag dem Anwalt der Witwe übergeben“, erzählt ein Ermittler. Der Anwalt, der namentlich nicht genannt werden möchte, bestätigt gegenüber der „Presse“, die Sachen – Autoschlüssel, Wohnungsschlüssel, Brieftasche und Handy – „zeitnahe“ noch am selben Tag ausgehändigt bekommen zu haben. Ob die Polizei sensible Daten abgesaugt oder wie von Pilz insinuiert vernichtet hat, lässt sich nicht feststellen.

Fest steht: Am Zug ist wieder die Staatsanwaltschaft. Konkret die Staatsanwaltschaft Krems, doch diese hat den Fall der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Übertragung angeboten und diese wiederum hat den Fall „an sich gezogen“, wie es §20b Abs. 3 der Strafprozessordnung für Verfahren vorsieht, „an denen wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat oder der Person des Tatverdächtigen ein besonderes öffentliches Interesse besteht.“

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