Analyse

Strafrecht: Was René Benko den Schlaf rauben könnte

In der Signa-Insolvenz geht es vor allem um die Verwertung von Vermögen. Aber auch die Aufarbeitung der Vergangenheit kann zum Thema werden.
In der Signa-Insolvenz geht es vor allem um die Verwertung von Vermögen. Aber auch die Aufarbeitung der Vergangenheit kann zum Thema werden. APA
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Im Kontext einer Insolvenz können sich auch strafrechtliche Fragen stellen, der Chef der Finanzprokuratur brachte das wieder aufs Tapet. Es gilt die Unschuldsvermutung – aber worum könnte es dabei gehen?

Wien. Hätten bei den wichtigsten Unternehmen der Signa-Gruppe die Sanierungspläne nicht akzeptiert werden sollen? Wären Konkursverfahren zielführender gewesen, um das Chaos zu entwirren? Die Entscheidungen sind gefallen, diskutiert wird das immer noch.

Einer der namhaftesten Kritiker der von der Gläubigermehrheit gewählten Vorgangsweise ist bekanntlich der „Anwalt der Republik“, Wolfgang Peschorn. Gegenüber dem Verband der Auslandspresse bekräftigte der Chef der Finanzprokuratur nun neuerlich seinen Standpunkt: Ein Konkurs wäre aus seiner Sicht die sauberere Lösung gewesen – auch im Interesse einer vollständigen Aufarbeitung des Desasters.

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