Üble Nachrede

Felix Baumgartners Fehlsprung

Baumgartner war auch Skydiver (Bild von 2003 nach Ärmelkanal-Flug).
Baumgartner war auch Skydiver (Bild von 2003 nach Ärmelkanal-Flug).Reuters/B. Spoettel
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Felix Baumgartner verliert einen Medienprozess gegen „Falter“-Chef Florian Klenk.

5000 Euro Entschädigung soll Stratosphärenspringer Felix Baumgartner an „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk zahlen. Dies hat am Montag das Straflandesgericht Wien entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Aber nach Schluss des Prozesses gab es beidseitige (informelle) Signale, wonach man wohl auf den Instanzenzug verzichten werde.

Basejumper Baumgartner (54), am 14. Oktober 2012 durch einen Fallschirmsprung aus der Stratosphäre (Red Bull Stratos) und damit aus fast 40 Kilometern Höhe international berühmt geworden, hatte Klenk auf Facebook einen „festen Trottel“ genannt. Zudem hatte er diesen als „Pharmahure“ bezeichnet.

Geld für guten Zweck

Daraufhin brachte Klenk einen medienrechtlichen Antrag auf Entschädigung und Urteilsveröffentlichung ein – wegen Beleidigung und übler Nachrede. Damit hatte er nun Erfolg. Das erstrittene Geld möchte der Journalist zur Gänze dem Kinderhospiz Momo spenden.

Angefangen hatte alles mit einem Posting, welches Klenk im Dezember 2023 auf der Social-Media-Plattform X veröffentlicht hatte. Damals schrieb er, dass er zum zweiten Mal eine Corona-Infektion durchmache. Da er aber fünfmal geimpft sei, nehme die Erkrankung einen „moderaten“ Verlauf. Dazu hieß es, man möge den Ärzten und dem Gesundheitsminister „und nicht den Scharlatanen“ glauben.

Baumgartner entgegnete vor seinen 1,1 Millionen Followern: „Da musst du schon ein fester Trottel sein, wenn du fünf Mal (!) geimpft bist, immer wieder Corona kriegst und dann noch die Impfung verteidigst.“ Als Hashtag wählte Baumgartner „Pharmahure“.

„Ein Zeichen setzen“

Klenks Anwalt Alfred Noll: „Es wurde ansatzlos beleidigt und denunziert. Er hat unterstellt, Klenk würde sich von der Pharmaindustrie bezahlen lassen.“ Noll ersuchte darum, derartigen Äußerungen aus generalpräventiven Gründen einen Riegel vorzuschieben. „Ich glaube, dieses Gericht sollte ein Zeichen setzen.“ Klenk erklärte als Antragsteller: „Meine Botschaft war, dass die Impfung nützt. Die Meinung, die der Gesundheitsminister verbreitet hat, war auch meine Meinung.“

Baumgartner selbst war nicht vor Gericht erschienen. Sein Anwalt Peter Zöchbauer versuchte den Ball flach zu halten. Baumgartner habe sprachlich „nicht mit feinster Klinge“ gekämpft. Die Sache gehöre aber auch nicht vor den Strafrichter. Auch Klenk habe schon das eine oder andere Mal deftige Ausdrücke in sozialen Medien verwendet. Außerdem habe Baumgartner bereits vor der Verhandlung freiwillig 5000 Euro gespendet. Noll konterte: Davon wisse er aber nichts.

Nicht nahe der Höchstgrenze

Letztlich setzte der Richter den Entschädigungsbetrag mit 5000 Euro fest. Denn: „Diese Summe überschreitet wohl nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des An­trags­gegners.“ Nachsatz: „Es war aber nicht angebracht, an die Höchstgrenze des Entschädigungsbetrags heranzugehen.“ Diese wäre bei 40.000 Euro gelegen.

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