Ein als Bub schwerst geschädigter Mann erhält keine Heimopferrente, weil ein katholisches Zeltlager laut den Höchstrichtern kein kirchliches Heim ist.
Ein einfaches Leben hatte der 1965 geborene Mann nicht. Mit etwa sechs Jahren wurde er von seinen Pflegeeltern adoptiert. Bereits mit zehn Jahren wurde der Bub massiv durch mehrere Kirchenangehörige (Priester und katholische Aufsichtspersonen) missbraucht. Auf einem von der Kirche organisierten 14-tägigen Zelturlaub ging es dann besonders schlimm zu.
In diesen Zeltferien kam es wiederholt zu schwerstem Missbrauch des Kindes durch verschiedene Priester und weitere „katholische Aufsichtserwachsene“. Und als der Bub es wagte, einem zufällig getroffenen Gendameriebeamten vom Geschehenen zu erzählen, verprügelte die Adoptivmutter deswegen das Kind. Nun gibt es für Opfer von Gewalt unter gewissen Voraussetzungen eine Heimopferrente. Die erste Gerichtsinstanz hatte sie dem Mann auch noch zugesprochen. Doch der Oberste Gerichtshof (OGH) macht nun klar: Dem Gewaltopfer steht das Geld nicht zu, weil ein Zeltlager kein Heim sei.