Concordia

Verfassungsgericht soll Unabhängigkeit des ORF prüfen

Die Concordia hält auch „Side-Letter“ der Regierung über Postenbesetzungen im ORF für verfassungswidrig.
Die Concordia hält auch „Side-Letter“ der Regierung über Postenbesetzungen im ORF für verfassungswidrig.Martin Juen / Imago
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Hat Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) bei der Bestellung des Publikumsrats gegen das ORF-Gesetz verstoßen? Der Presseclub Concordia will das nun vor dem VfGH klären.

Und schon wieder muss sich der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit dem ORF beschäftigen: Nachdem das Höchstgericht im Herbst vorigen Jahres die Zusammensetzung von ORF-Stiftungs- und Publikumsrat wegen des übermäßigen Einflusses der Regierung auf deren Besetzung für teilweise verfassungswidrig erklärt hat, muss das ORF-Gesetz nun entsprechend repariert werden. Auslöser der Prüfung vor dem VfGH war eine Beschwerde des Landes Burgenland: Der große Einfluss der Bundes- und Landesregierungen auf die Bestellung der Mitglieder der ORF-Gremien stehe im Widerspruch zur gebotenen Unabhängigkeit, so lautete die Argumentation in der Beschwerde. Mit dem Auftrag, das Gesetz bis spätestens März 2025 verfassungskonform zu formulieren, hat das Höchstgericht die Causa dann an die Bundesregierung weitergereicht.

Jetzt allerdings müssen sich die Verfassungshüter schon wieder mit der Frage der Unabhängigkeit des ORF beschäftigen: Diesmal kommt die Beschwerde vom Presseclub Concordia und richtet sich gegen die Bestellung von ORF-Publikumsräten. Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) habe Bestellungen ohne den gesetzlich vorgesehenen Dreiervorschlag vorgenommen und Personen bestellt, die für ihren Bereich gar nicht repräsentativ seien, so der Vorwurf. Die Ministerin habe damit „grundlegende unabhängigkeitssichernde Bestimmungen des ORF-Gesetzes missachtet“, argumentiert die Concorida in einer Aussendung.

Ist die Ministerin „sakrosankt“?

Die Concordia spinnt den Gedanken weiter: „Diese Publikumsräte haben dann ihrerseits Stiftungsräte bestellt, die dann ihrerseits ihren Vorsitzenden bestellt haben.“ Bei dessen Bestellung (es wurde Lothar Lockl von den Grünen) habe auch der „berüchtigte Side-Letter“ eine „tragende Rolle“ gespielt. Im „politisch unabhängigen“ Stiftungsrat habe man also „exakt das umgesetzt, was die Regierungsparteien vorher im Koalitionsübereinkommen ausgemacht hatten“, heißt es in der Aussendung weiter. Für all das gebe es Regeln im ORF-Gesetz, über dessen Einhaltung die Medienbehörde KommAustria wacht. Dort brachte die Concordia die Popularbeschwerde vor. Doch die KommAustria erklärte sich für nicht zuständig. Die Ministerin sei für die KommAustria offenbar „sakrosankt“, schlussfolgert die Concordia. Und zieht, nachdem sie auch beim Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt ist, mit ihrer Beschwerde zum Verfassungsgerichtshof weiter.

Das Argument: Wenn die Bestimmungen, die die Unabhängigkeit des ORF garantieren sollen, nicht überprüfbar sind (weil sich die KommAustria für unzuständig erklärt), dann seien die Bestimmungen, die diese Überprüfbarkeit verhindern, nicht mit dem Rundfunkrecht vereinbar, sprich: verfassungswidrig. Diese Frage will die Concordia nun geklärt haben – und meint, „im besten Fall könnten die Einflussmöglichkeiten der Politik massiv eingeschränkt werden, weit über die jüngste (vom Burgenland ausgelöste) Entscheidung hinaus.“

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