Verbraucherschutz

Verbandsklagen „neu“: Gesetzesentwurf für Geltendmachung von Massenschäden liegt vor

Österreich setzt – mit Verspätung – die Verbandsklagen-Richtlinie um. Der Entwurf ist in Begutachtung, das Gesetz soll im Juli beschlossen werden.

Wien. Verbandsklagen werden in Österreich neu geregelt. Ein Gesetzesentwurf des Justizministeriums, der eine EU-Richtlinie mit einiger Verspätung umsetzt, ist am Donnerstag in Begutachtung gegangen. Verbandsklagen einbringen können künftig sogenannte qualifizierte Einrichtungen. Dazu zählen z. B. Arbeiter- und Wirtschaftskammer oder der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sowie durch Bescheid anerkannte Verbraucherorganisationen.

Über die neuen Verbandsklagen sollen Großschadensereignisse mit vielen geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern rascher abgewickelt werden. Derzeit gibt es dafür nur die Sammelklage österreichischer Prägung, bei der Betroffene ihre Ansprüche an einen Kläger zur Geltendmachung abtreten. Oft verzichten Verbraucher wegen des Kostenrisikos auch gänzlich auf ihre Ansprüche aus Massenschäden.

Das neue Qualifizierte Einrichtungen Gesetz (QEG) regelt Anerkennung, Aufsicht und Befugnisse der klageberechtigten Institutionen. Voraussetzung für deren Zulassung ist eine öffentliche Tätigkeit zum Schutz von Verbraucherinteressen, außerdem dürfen sie keinen Erwerbszweck haben und nicht unter Einfluss eines Unternehmens stehen.

Für mindestens 50 Betroffene

Einen Antrag auf Anerkennung angekündigt hat bereits der Verbraucherschutzverein (VSV). Obfrau Daniela Holzinger verweist in einer Aussendung auf eine Entscheidung des Landesgerichts Klagenfurt. Dieses hat in direkter Anwendung der EU-Richtlinie den VSV als qualifizierte Einrichtung anerkannt.

Neben Unterlassungsklagen etwa wegen benachteiligender AGB-Klauseln sollen die qualifizierten Einrichtungen auch Klagen auf „Abhilfe“ für mindestens 50 Verbraucherinnen und Verbraucher einbringen können. Ein Schädiger kann dann z. B. auf Schadenersatz oder Reparatur geklagt werden. Ein einheitlicher Gerichtsstand am Handelsgericht Wien soll die Klagsführung erleichtern. Laut dem Entwurf ist auch Drittfinanzierung durch Prozessfinanzierer möglich, wenn diese keine Wettbewerber des Beklagten sind.

Von der Möglichkeit, die Verbandsklage auch für Einpersonenunternehmen sowie Klein- und Mittelbetriebe zu öffnen, sei kein Gebrauch gemacht worden, kritisiert Holzinger. Die Begutachtungsfrist läuft bis 27. Mai, das Gesetz soll im Juli im Nationalrat beschlossen werden. (cka/APA)

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