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Adidas kassiert im Streifen-Streit eine Schlappe vor US-Gericht

Symbolbild: Adidas-Schuhe
Symbolbild: Adidas-SchuheReuters / Lisi Niesner
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Besteht Verwechslungsgefahr zwischen den diagonalen Streifen von Adidas und jenen des Designers Thom Browne? Nein, urteilt ein Berufungsgericht in den USA.

Der fränkische Sportartikel-Riese Adidas hat im Rechtsstreit um sein Streifen-Muster gegen den Designer Thom Browne am Freitag vor einem US-Gericht eine Niederlage kassiert. Adidas konnte das Berufungsgericht nicht davon überzeugen, seine Klage gegen die US-Luxusmarke wieder aufzunehmen. Adidas hatte dabei argumentiert, dass ein Richter in Manhattan den Geschworenen, die die Klage im vergangenen Jahr abgewiesen hatten, fehlerhafte Anweisungen erteilt haben soll.

Das Berufungsgericht war jedoch anderer Meinung: Es bestätigte am Freitag, dass die Anweisungen für die Geschworenen „das Gesetz und die im Prozess vorgelegten Beweise angemessen widerspiegeln“. Ein Anwalt von Adidas verwies eine Anfrage zur Stellungnahme an das Unternehmen, das nicht sofort reagierte. Ein Sprecher von Thom Browne sagte, die Luxusmarke sei mit dem Urteil zufrieden.

Keine Verwechslungsgefahr

Nach dem US-Gerichtsurteil vom vergangenen Jahr verletzte der Designer Thom Browne mit seinem Streifen-Muster nicht die Markenrechte von Adidas. Die Geschworenen im New Yorker Stadtteil Manhattan hatten damals entschieden, dass die vier parallelen Streifen, die die Luxusmode-Marke seit 2008 verwendet, keine Verwechslungsgefahr mit dem berühmten drei Streifen von Adidas bergen. Der Sportartikelhersteller hatte den New Yorker Designer deswegen 2021 verklagt und 7,8 Millionen Dollar Schadenersatz und einen Verkaufsstopp verlangt. Die 2001 gegründete Modemarke hatte bis 2007 drei Streifen als Signet auf Oberteilen, Hosen und Schuhen verwendet. Nach einem Rechtsstreit mit Adidas stieg Thom Browne danach auf vier Streifen um.

Seit 2008 hat Adidas laut Gerichtsdokumenten mehr als 90 Klagen wegen der charakteristischen drei Streifen angestrengt und sich gut 200 Mal außergerichtlich geeinigt. Thom Browne erklärte damals, eine Verwechslung der beiden Marken sei unwahrscheinlich, weil beide Unternehmen in unterschiedlichen Märkten unterschiedliche Kunden bedienten und ihre Produkte zu völlig anderen Preisen anböten. (APA/Reuters)

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