Kein Asyl: Abschiebebescheid für Baby

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Mutter legal in Österreich, Ausweisung von sechs Monate altem Baby angeordnet. Das Innenministerium dementiert.

WIEN. Honeybell wurde am 7.Jänner 2007 in Wien geboren und hätte sechs Monate später ausgewiesen werden sollen – so jedenfalls entschied ein Beamter des „Bundesasylamtes“ (BAA), einer Dienststelle des Innenministeriums. Das BAA entscheidet Asylverfahren in erster Instanz.

Zur Vorgeschichte: Die Mutter des Buben, ist 21, Nigerianerin und lebt seit 2002 in Österreich. Sie hätte mit 15 zwangsverheiratet werden sollen; weil sie nicht eingewilligt habe, sei sie mit dem Umbringen bedroht worden. Ihr Antrag auf Asyl wurde in zweiter Instanz abgelehnt, jedoch läuft eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, der aufschiebende Wirkung zuerkannt worden ist. Zumindest bis zu einer Entscheidung des Höchstgerichts ist sie legal in Österreich.

Diese Fakten waren bekannt, als sie Ende April 2007 Asyl für ihren Sohn beantragte, um dessen Aufenthalt in Wien zu legalisieren. Zweieinhalb Monate später bekommt sie den Bescheid (Aktenzahl: 0704.009-BAW): „Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sowie des rechtswidrigen Aufenthalts kann daher nur mit der Maßnahme der Ausweisung vorgegangen werden“ – kein Asyl für Honeybell. Die Mutter hat dagegen mittlerweile berufen, das Verfahren ist beim Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) anhängig.

In der Begründung wird nochmals auf den Asylantrag der Mutter eingegangen. Darin führt der Beamte des Innenministeriums unter anderem aus, dass in der früheren Hauptstadt Nigerias „ein Untertauchen problemlos möglich“ sei und listet Jobs auf: „In vielen dieser Geschäftsbereiche werden deshalb bevorzugt junge Frauen angestellt bzw. sind junge Frauen besonders erfolgreich, weil sie männliche Kundschaft anziehen“. Und zur Kinderbetreuung heißt es: „Anzumerken ist, dass auch Sexarbeiterinnen meist auf Kinderbetreuung durch Dritte angewiesen sind.“

Thomas Neugschwendtner, der Rechtsanwalt, der Mutter und Kind vertritt: „Das entbehrt nicht einer gehörigen Portion Zynismus.“. Für rechtlich relevant hält er den Umstand, dass es in der Begründung auch heißt, dass die Ausweisung des Babys „kein Eingriff in den Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention“ darstelle – dieser Artikel garantiert das Recht auf Familien- und Privatleben. Das BAA begründet dies damit, dass die Mutter des Kindes nicht mit dem Vater zusammenlebe.

„Kein Einzelfall“, meint Veronika Krainz, Koordinatorin des Projekts der Asylkoordination „connecting people“. Seit 2002 betreut sie die Kindesmutter, die als unbetreute Minderjährige nach Österreich gekommen ist. Für diese Minderjährigen (in Wien derzeit 120) übernehmen Österreicher Patenschaften. Krainz verlangt bei Verfahren, die länger als zwei Jahre dauern, ein Bleiberecht und nach drei Monaten den Zugang zum Arbeitsmarkt.

AUF EINEN BLICK

Eine Nigerianerin flüchtet mit 16 vor einer Morddrohung und einer Zwangsheirat nach Österreich und lebt in Wien. Nach der Geburt ihres Sohnes am 7.1.2007 beantragt sie für ihn Asyl. Der Antrag wird abgelehnt, der Beamte entscheidet auf Ausweisung, dagegen läuft eine Berufung. Der Rechtsanwalt kritisiert den „Zynismus“ der Behörde, die Betreuungsorganisation „Asylkoordination“ fordert mehr Rechte für minderjährige Flüchtlinge.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.10.2007)

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