Luxemburg: Ärzte dürfen Sterbewillige auf Verlangen töten

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Im Großherzogtum wird aktive Sterbehilfe legal.

Luxemburg/Wien. Er war erst 22 als er starb. Die Ärzte drehten die lebenserhaltenden Maschinen ab, so wie Vincent Humbert sich das gewünscht hatte. Darum gekämpft hatte der junge Franzose drei Jahre lang, in denen er nach einem Autounfall gelähmt, stumm und blind in einem Krankenhausbett lag. Würdelose Jahre, wie er zu verstehen gab. Einmal versuchte seine Mutter vergeblich, ihn zu töten – Humbert hatte das so gewollt.

Auf diesen drastischen Fall aus dem Jahr 2003 bezogen sich zwei Abgeordnete in Luxemburg bei ihrem Kampf, aktive Sterbehilfe im Großherzogtum zu legalisieren. Ihr Vorschlag, niemand solle so wie Vincent Humbert leiden müssen, wurde diese Woche vom Luxemburgischen Parlament abgesegnet. Im Großherzogtum können künftig Ärzte, die sterbewillige Patienten auf deren Verlangen töten, nicht mehr strafrechtlich belangt werden.

Luxemburger sind dafür

Eingebracht hat den Gesetzesentwurf der Grün-Abgeordnete Jean Huss, der sich seit 20 Jahren für die Legalisierung der Sterbehilfe einsetzt. Sein Argument: In allen Ländern werde ohnehin klammheimlich Sterbehilfe geleistet. Da wäre es doch besser, Missbräuchen vorzubeugen und völlig transparent unheilbar Kranken die Möglichkeit zu einem würdevollen Tod zu geben.

Auch ein Großteil der 476.000 Einwohner Luxemburgs unterstützt das neue Gesetz, das zwar noch überprüft werden muss, vermutlich aber nur mehr in Details geändert wird. 80 Prozent sehen laut einer Umfrage der Zeitung „Tageblatt“ den Beschluss positiv. 67 Prozent würden gegebenenfalls einen Arzt darum bitten, ihnen beim Sterben zu helfen.

Voraussetzung dafür ist, dass ein Patient unheilbar krank ist und überlegt handelt. Auch Teenager ab 16 Jahren können mit der Einwilligung ihrer Eltern um Sterbehilfe bitten. Das Gesetz schreibt vor, dass Ärzte mehrere persönliche Gespräche mit den Patienten führen und einen zweiten Mediziner zu Beratungen heranziehen. Dann kommt die Kontrollkommission zum Zug: Sie überprüft alle Sterbehilfe-Fälle. Sollten Verstöße vorliegen, wird der Staatsanwalt eingeschaltet.

„Armutszeugnis für das Land“

Kritik kam vor allem von der Kirche des katholischen Landes. Der Erzbischof von Luxemburg, Fernand Franck, erklärte in einer Aussendung, das „bewusste Töten eines Menschen“ könne nicht unterstützt werden. Er warnte vor Missbrauch und sozialem Druck auf Kranke. Kommentatoren der konservativen Zeitung „Wort“ sprachen von einem „Armutszeugnis“ für das Land, das einen „fatalen Irrweg“ beschreite.

Mit dem Beschluss begibt sich Luxemburg in die Gesellschaft der Niederlande und Belgiens. Amsterdam stellte 2002 aktive Sterbehilfe unter Straffreiheit. Wenig später zog Belgien nach. 2007 beschlossen knapp 500 unheilbar kranke Belgier, ihr Leben zu beenden. In den Niederlanden gab es zwischen 2001 und 2005 – neuere Zahlen waren nicht verfügbar – etwa 40 Fälle pro Monat. Überall sonst in Europa ist die Tötung auf Verlangen verboten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.02.2008)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.