Kinderpornographie: Neue Vorwürfe gegen Edathy

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Der zurückgetretene deutsche Abgeordnete soll Medienberichten zufolge mehrmals strafbares Material im Internet abgerufen haben.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornographie gegen den ehemaligen deutschen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy haben nach Medienberichten offenbar neue Vorwürfe zutage gefördert. Edathy soll mehrmals strafbares kinderpornographisches Material im Internet abgerufen haben, berichten Medien unter Berufung auf den Abschlussbericht des Landeskriminalamtes (LKA). Dabei handle es sich nicht um die bereits bekannten Bestellungen bei dem kanadischen Anbieter "Azovfilms", die als strafrechtlich irrelevant zu werten seien, heißt es in den Berichten von NDR und "Süddeutscher Zeitung".

Mindestens 21 Bilddateien aufgerufen

Dem LKA zufolge lieferten Computer-Verbindungsdaten vom Dateiserver des Deutschen Bundestags den Nachweis, dass allein im November 2013 mindestens 21 kinderpornographische Bilddateien über Edathys Laptop aufgerufen worden seien. Den Laptop selber meldete Edathy im Februar zwar als gestohlen. Die Verbindungsdaten ermöglichten es aber offenbar, Seitenaufrufe nachzuvollziehen. Zudem hätten Ermittler bei Durchsuchungen von Büros und Privaträumen des Verdächtigen auch eine CD mit 45 angeblich jugendpornographischen Videos sowie Hefte mit angeblich jugendpornographischen Bildern gefunden.

Die Staatsanwaltschaft Hannover müsse nun juristisch bewerten, ob Edathy sich auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse strafbar gemacht habe. Sprecherin Kathrin Söfker erklärte auf Anfrage von NDR und "Süddeutscher Zeitung", die Behörde habe den LKA-Abschlussbericht zusammen mit den Ermittlungsakten dem Verteidiger Edathys zur abschließenden Stellungnahme übersandt. Die Staatsanwaltschaft werde das Beweisergebnis prüfen.

Edathy legt Verfassungsbeschwerde ein

Edathy geht unterdessen weiter juristisch gegen die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Kinderpornografie-Ermittlungen vor. Sein Mandant habe Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, sagte Edathys Anwalt Christian Noll dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Die Ermittler hätten "zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen", erklärte Noll. Sie hätten "aus einem nicht strafbaren Verhalten, nämlich den viele Jahre zurückliegenden Bestellungen in Kanada, auf das aktuelle Vorliegen einer Straftat geschlossen".

Ein solcher Schluss sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig: "Die ergangenen Beschlüsse sind daher verfassungswidrig." Das Landgericht Hannover hatte Anfang April eine Beschwerde Edathys gegen die Durchsuchung seiner Büro-und Privaträume abgewiesen.

Der Fall Edathy

Edathy hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Internet Nacktaufnahmen Jugendlicher "im Grenzbereich" zur Kinderpornografie bestellt. Der SPD-Politiker legte im Februar sein Bundestagsmandat nieder, kurz bevor die Affäre publik wurde. Die Affäre führte auch zu einer schweren Krise in der schwarz-roten Bundesregierung. Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich musste zurücktreten, weil bekannt wurde, dass er die Sozialdemokraten in seiner damaligen Funktion als Innenminister über die Ermittlungen gegen Edathy informiert hatte.

(APA)

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