Hat der SPD-Politiker auch strafbares Material gekauft? Der Ex-Abgeordnete bestreitet nach wie vor vehement, gegen Gesetze verstoßen zu haben.
Für Sebastian Edathy wird es eng: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am Donnerstag nach über einem halben Jahr Ermittlungen Anklage gegen den zurückgetretenen SPD-Abgeordneten erhoben. Sie wirft dem 44-Jährigen, der in Südeuropa untergetaucht ist, den Besitz von kinderpornografischen Fotos und Videos vor. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu zwei Jahre Haft.
Damit steht die Affäre in einem völlig neuen Licht. Denn Edathy bestreitet bisher vehement, gegen Gesetze verstoßen zu haben. Tatsächlich ging es bei den Fotos, durch die der Politiker ins Visier der Ermittler geriet, „nur" um Bilder von nackten Buben. So etwas zu erwerben, ist in Deutschland (noch) nicht illegal. Es besteht jedoch breiter Konsens darüber, dass es moralisch verwerflich ist: Es musste Edathy klar sein, dass die Firma, die er mit seinen Zahlungen unterstützt, auch „echte" Kinderpornos anbietet.
Juristisch heikle Begründung
Für die Polizei genügte ein Anfangsverdacht, der sich auf Erfahrung stützt: Wer Dinge im Graubereich kauft, schreckt meist auch vor härterem Material nicht zurück. Eine juristisch heikle Begründung, gegen die Edathy Verfassungsbeschwerde einlegte. Aber die Ergebnisse scheinen den Ermittlern recht zu geben. Im Februar hat Edathy seinen Dienst-Laptop als gestohlen gemeldet. Doch die Daten liegen in Kopie auf einem Sicherheitsserver des Bundestags. Unter ihnen entdeckten die Fahnder Links zu eindeutig kinderpornografischen Seiten.
Im Zuge der Affäre musste CSU-Minister Hans-Peter Friedrich zurücktreten; gegen ihn laufen Ermittlungen wegen Geheimnisverrats. Ein U-Ausschuss geht der Frage nach, ob Parteifreunde Edathy gewarnt haben. SPD-Chef Sigmar Gabriel distanzierte sich scharf von ihm. Doch der Heimatverband des Abgeordneten zögerte mit einem Ausschlussverfahren, wollte erst ein Ergebnis der Ermittlungen abwarten. Nun dürfen Edathys Tage in der SPD gezählt sein.
(gau)