Tierschützer-Prozess: "Böswilligkeit nicht zu erkennen"

Es war ein buchstäblich kurzer Prozess, keine Tumulte, keine Polizei. Nur ein kleines bisschen T-Shirt-Aktionismus erinnerte am Dienstag im Landesgericht Wiener Neustadt an ein heikles Thema: die Massentierhaltung.
Es war ein buchstäblich kurzer Prozess, keine Tumulte, keine Polizei. Nur ein kleines bisschen T-Shirt-Aktionismus erinnerte am Dienstag im Landesgericht Wiener Neustadt an ein heikles Thema: die Massentierhaltung.APA/ROBERT JAEGER
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Ausgerechnet ein Tierpfleger war wegen Tierquälerei angeklagt. Und erhielt den erwarteten Freispruch. Ob die Anklage erneut in die zweite Instanz geht, ist noch offen.

Wiener Neustadt. Auch der erste Teil der – deutlich schlankeren – Neuauflage des im Wiener Neustädter Landesgericht geführten Tierschützerprozesses endete am Dienstag mit einem Freispruch. Schon das in den Jahren 2010 und 2011 ursprünglich geführte Großverfahren hatte keine einzige Verurteilung hervorgebracht, 13 Tierschützer waren glatt freigesprochen worden. Jedoch hob das Oberlandesgericht (OLG) Wien danach bei fünf von ursprünglich 13 Angeklagten die Freisprüche wieder auf, wodurch es zu der nun begonnenen Neuauflage kommen musste.

Im Gegensatz zum ersten „Durchgang“, der wegen der Anwendung des Mafia-Paragrafen mittlerweile als Synonym für ein aus dem Ruder gelaufenes Strafverfahren gilt, lautete die Anklage dieses Mal „nur“ auf schwere Sachbeschädigung und – für viele Beobachter schwer verdaulich – auf Tierquälerei. Es gab nur einen Beschuldigten: den ehemaligen Kampagnenleiter der Tierschutzorganisation Vier Pfoten und heutigen Tierpfleger Jürgen Faulmann (44).

Gleich vorweg: Über die vier weiteren erneut angeklagten Tierschützer wird separat entschieden. Es wird zwei weitere Einzelprozesse geben, einen am 19. Mai (drei Beschuldigte; Vorwurf: versuchte schwere Nötigung im Zuge einer Anti-Pelz-Demo) und einen am 27. und 28. Mai (ein Beschuldigter; Nötigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung).

Aber zurück zur aktuellen Verhandlung. Ganz ohne Tumulte, ganz ohne Demonstrationen und auch ganz ohne das vom ersten Verfahren schon gewohnte Großaufgebot an Sicherheitskräften ging diese in ungefähr zwei Stunden über die Bühne. Zum Vergleich: Der erste Prozess hatte sich 14 Monate hingezogen.

Allein der von Staatsanwalt Johannes Windisch knapp und emotionslos vorgetragene Hauptvorwurf sorgte beim Publikum (dieses bestand vorwiegend aus Mitgliedern der Tierschutz- bzw. Tierrechtsszene) für Kopfschütteln. Ausgerechnet Tierschützer Faulmann, der derzeit eine aus mehr als 40 Tieren bestehende Gruppe von Schweinen in einem oberösterreichischen Tierheim betreut und zeitweise Schweine sogar als Haustiere hält, soll im März 2008 durch die Freilassung von 400 Schweinen aus einer niederösterreichischen Massentierhaltung Tierquälerei begangen haben. Die auf eine Wiese laufenden Vierbeiner seien in Stress geraten, heißt es im Strafantrag. Einige hätten sich gegenseitig gebissen, einige seien verendet. Der Vorwurf der Sachbeschädigung beinhaltete das Aufbrechen eines Tores zu dem Betrieb.

Noch drei Tage bangen

Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe. Er sei zwar in dem Betrieb gewesen, das Tor sei damals aber bereits offen gestanden. Drei Tiere seien schon verendet dort gelegen. Die Befreiungsaktion sei nicht von ihm durchgeführt worden. Und: „Selbst wenn ich es getan hätte, hätte ich nicht damit rechnen können, dass sich die Schweine dann gegenseitig verletzen.“ Sehr wohl aber habe er „früher, vor Medien, angekündigte Schweinebefreiungen durchgeführt“.
Der junge Einzelrichter Erich Csarmann meinte trocken zum Beschuldigten, es spreche schon einiges dafür, „dass Sie mit der Freilassung zu tun haben – die Gelegenheit wäre da gewesen“. Allein: Es gebe keinen Beweis. Auch gebe es keine Anhaltspunkte, dass Tiere allein aufgrund der Befreiung gestorben seien. Ferner habe es am Vorsatz für eine Tierquälerei gefehlt: „Böswilligkeit oder Gleichgültigkeit gegenüber Tieren war nicht zu erkennen.“

Rechtskräftig ist der Freispruch damit aber noch nicht. Die Anklage muss binnen drei Tagen kundtun, ob sie erneut Rechtsmittel einbringt. Dann wäre wieder das OLG am Zug. Es könnte das Urteil erneut aufheben. Dieses Szenario scheint derzeit aber eher theoretischer Natur zu sein.

(m. s.)

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