Life Ball Plakat: FPÖ erstattet Anzeige

Life Ball Plakat: FPÖ erstattet Anzeige
Life Ball Plakat: FPÖ erstattet Anzeige APA/ROLAND SCHLAGER
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Das Transgender-Plakat für den Life Ball verstoße gegen das Pornografiegesetz, meint FPÖ-Familiensprecherin Kitzmüller. Organisator Keszler zeigt sich unbeeindruckt.

Die FPÖ bringt gegen die Verantwortlichen des Transgender-Plakats für den Life Ball Anzeige ein. Das teilte Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller am Dienstag in einer Aussendung mit. Das Plakat überschreite "nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks, sondern offenbar auch die Grenzen des Strafrechts". Konkret vermutet sie einen Verstoß gegen § 2 des Pornografiegesetzes (siehe Factbox unten).

Gery Keszler, Organisator der Veranstaltung, konnte Dienstagmittag noch keine direkte Stellungnahme abgeben. "Ich habe eben erst davon erfahren", beteuerte er beim Probeessen für die Nebenveranstaltungen des Life Ball. Keszler betonte aber: "Wir wussten von Anfang an, dass es ein schwieriges Thema wird - der Dialog darüber war gewünscht. Die unterschiedlichen Meinungen zu provokanter Kunst im öffentlichen Raum sind interessant. Das Plakat sollte zu Gesprächen führen". Und das tat es auch. Für die FPÖ handelt es sich bei David LaChapelles Interpretation des heurigen Life Ball-Mottos "Garten der Lüste" um eine aus Steuergeldern finanzierte Werbung für einen "Transgender-Hype".

Irreleitung des Geschlechtstriebes

Außerdem würden mit dem Plakat unzählige Kinder und Jugendliche mit nackten Tatsachen zwangsbeglückt, heißt es in der Aussendung der FPÖ. "Diese sittliche Gefährdung samt Irreleitung des Geschlechtstriebes soll umgehend freiwillig entfernt oder sonst durch Staatsanwalt und Gericht geahndet werden."

Für Keszler ist das keine neue Sichtweise, im Gespräch mit DiePresse.com erklärt er: "Was ich wirklich schwierig finde, ist diese Unfähigkeit von Erwachsenen, mit solchen Themen umzugehen und wie sie dann immer ihre Kinder vorschieben. Das ist ein widerlicher Aspekt in dieser Auseinandersetzung. Vorgestern habe ich in einem Einkaufszentrum ein riesiges Monster mit Handgranaten und Maschinengewehren vor einem Spielwarengeschäft stehen sehen, da regt sich kein Mensch auf".

Für das umstrittene Plakat inszenierte Starfotograf David LaChapelle das Transgender-Model Carmen Carrera unter dem Motto "Ich bin Adam - Ich bin Eva - Ich bin ich" nackt in einem "Garten der Lüste" - und zwar sowohl mit männlichen als auch weiblichen Geschlechtsteilen. In dem Bild gehe es nicht um Sexualität, sondern um Identität und Respekt, sagte dazu Life-Ball-Organisator Gery Keszler.

Kritik an dem Plakat kam auch von Kardinal Christoph Schönborn: Es sei "ein grenzwertiger Fall" und "eine Form von Intoleranz, die anderen Menschen breitflächig aufgenötigt wird".

Gery Keszler interpretiert die scharfen Reaktionen auch als Umkehrreaktion der Gegner von Songcontest-Gewinnerin Conchita Wurst. "Conchita ist derzeit ein Nationalheld, auf sie kann keiner mehr hindreschen. Das neue Ventil ist jetzt das Life Ball Plakat." Die Motivation für den Ball, der am 31. Mai stattfindet, und die vielen Nebenveranstaltungen lasse er sich durch die Strafanzeige nicht nehmen. Oft schon wurde er für seine Kampagnen und Ideen "geprügelt" - und mit dem Goldenen Verdienstzeichen der Republik Österreich ausgezeichnet. Allein im Vorjahr hatte der Life Ball und Veranstaltungen in seinem Umfeld einen Gesamterlös von 2,43 Millionen Euro. Damit gehört er weltweit zu den 40 größten Geldgebern im Kampf gegen den HI-Virus.

Plakat löst kein Trauma aus

Bei den umstrittenen Life-Ball Plakaten handelt es sich nicht um eine pornografische Darstellung. Davon ist jedenfalls der Wiener Kinder- und Jugendanwalt Anton Schmid überzeugt. Auch eine Gefährdung von Jugendlichen bzw. Kindern sei nicht gegeben, hieß es in einer die APA übermittelten Stellungnahme. Das Plakat stellt laut Schmid keine Gefährdung im Sinne des Paragrafen 10 des Wiener Jugendschutzgesetzes dar. Auch handle es sich nicht um eine Diskriminierung des Geschlechtes bzw. um eine Darstellung "die Menschenwürde missachtender Sexualität".

Aus psychologischer bzw. pädagogischer Sicht hat der Jugendanwalt mit dem Sujet ebenfalls kein Problem. Denn kleinen Kindern falle dieses nicht sofort auf, auch Traumata würden nicht ausgelöst, höchstens Verwirrung - und das ist keine Sondererscheinung in der Werbung.

Pornografiegesetz

§ 2. (1) Eines Vergehens macht sich schuldig, wer wissentlich

a) eine Schrift, Abbildung oder sonstige Darstellung, die geeignet ist, die sittliche oder gesundheitliche Entwicklung jugendlicher Personen durch Reizung der Lüsternheit oder Irreleitung des Geschlechtstriebes zu gefährden, oder einen solchen Film oder Schallträger einer Person unter 16 Jahren gegen Entgelt anbietet oder überläßt,

b) eine solche Schrift, Abbildung oder sonstige Darstellung auf eine Art ausstellt, aushängt, anschlägt oder sonst verbreitet, daß dadurch der anstößige Inhalt auch einem größeren Kreis von Personen unter 16 Jahren zugänglich wird

(...)

(2) Die Tat wird, sofern sie nicht nach anderen Bestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft.

(sh./kron/APA)

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