Am Donnerstag hat das Höchstgericht die Vorratsdatenspeicherung öffentlich verhandelt. Spätestens im Herbst soll es ein Urteil geben.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat sich in einer öffentlichen Verhandlung am Donnerstag mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. Nach der Aufhebung der EU-Richtlinie muss der VfGH entscheiden, ob das heimische Gesetz verfassungswidrig ist. Ein Urteil wurde nach der öffentlichen Verhandlung wie üblich noch nicht verkündet. Damit ist spätestens im Herbst zu rechnen.
Die Antragsteller - die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens sowie eine weitere Privatperson des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung - sahen in der anlasslosen flächendeckenden Speicherung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte. Außerdem argumentierten sie, dass die Effizienz der Maßnahme nicht empirisch belegbar sei. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass es ohne Vorratsdaten nicht zur Aufklärung der Delikte gekommen wäre, meinte der Vertreter der Kärntner Landesregierung. Außerdem sei die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.
Die Regierungsvertreter - darunter Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium - sahen die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sehr wohl gegeben, da der Zugang geregelt sei und eine Speicherfrist festgelegt wurde. Die Antragsteller betrachteten dagegen bereits die Speicherung, nicht erst den Zugang zu den Daten als unzulässigen Eingriff.
Oft Ermittlungen wegen Diebstahls betroffen
Laut einem Bericht des Rechtsschutzbeauftragten trug die Maßnahme bei weniger als der Hälfte der Fälle zur Aufklärung bei. Mit Abstand am häufigsten wird bei Ermittlungen wegen Diebstahls auf Vorratsdaten zurückgegriffen.
Was wäre, wenn die Vorratsdatenspeicherung aufgehoben würde, fragte VfGH-Vizepräsidentin Brigitte Bierlein. Dann würde es keinen Zugriff mehr auf die Daten geben, denn wenn die Unternehmen nicht zur Speicherung verpflichtet seien, dürften sie es auch nicht tun, erklärte Pilnacek. Die Fragen der Verfassungsrichter bezogen sich außerdem darauf, ob die gelöschten Daten wiederherstellbar seien, was zumindest die Regierungsvertreter verneinten. Auch der Beginn der sechsmonatigen Speicherfrist und die Einsatzmöglichkeit bei Internetdiensten wie "Whats app" oder Internettelefonie wurden erörtert.
(APA)