Schulschwänzen: Kärntner Eltern 64 Tage hinter Gittern

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Während es in Salzburg überraschend viele Strafen wegen Verletzungen der Schulpflicht gab, traten in Kärnten viele Eltern Ersatz-Freiheitsstrafen an.

Langes Schulschwänzen wird seit etwas mehr als einem Jahr schärfer geahndet. Nun legte das Unterrichts-Ministerium eine Statistik zu den Strafen vor, die im vergangenen Schuljahr verhängt wurden. Es zeigt sich: Die meisten Konsequenzen gab es in Wien und - überraschend - in Salzburg. Kaum Strafen wegen Verletzungen der Schulpflicht gibt es dagegen im Burgenland.

In Kärnten dagegen wurden auffallend viele Ersatz-Freiheitsstrafen verbüßt. Insgesamt 29 Eltern mussten dort im Jahr 2013 für das Schwänzen ihrer Kinder insgesamt 64 Tage und neun Stunden hinter Gitter. Zum Vergleich: In Wien waren es lediglich drei Ersatzfreiheitsstrafen und 90,5 Stunden.

Ins Gefängnis müssen Mütter oder Väter, wenn das Gericht der Meinung ist, dass die Strafsumme uneinbringlich ist. Eltern können aber nicht einfach selbst entscheiden, dass sie statt der Geldstrafe lieber ein paar Stunden im Gefängnis verbringen.

Salzburg liegt fast Kopf an Kopf mit Wien

In absoluten Zahlen wurden 2013 im schülerstärksten Bundesland Wien auch die meisten Strafen wegen Schulpflichtverletzungen ausgesprochen: Insgesamt 880. Bereits auf Platz zwei folgt überraschend das wesentlich schülerärmere Bundesland Salzburg mit 449 Strafen, gefolgt von Oberösterreich (399) und dem ebenfalls eher kleinen Vorarlberg (182). Niederösterreich kommt auf 150 Strafen, Kärnten auf 119, Tirol auf 112, die Steiermark auf 57 und das Burgenland auf lediglich fünf. Seit 2014 liegen Wien mit 344 und Salzburg mit 295 Strafen schon annähernd Kopf an Kopf. 

Gestraft wird erst nach vielen Versuchen

Seit dem vergangenen Schuljahr gilt eine neue Regelung für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen. Wenn es Probleme gibt, muss zuerst einmal ein Gespräch zwischen Schüler, Eltern und Lehrer angesetzt werden. Helfen die Ermahnungen nicht, werden Schulleitung und Berater wie etwa Schulpsychologen hinzugezogen. Scheitert auch dies, zieht die Schule die Schulaufsicht hinzu.

Geht das Schwänzen trotzdem weiter, kann die Jugendhilfe eingeschaltet werden. Bleibt all das ohne Ergebnisse, drohen Verwaltungsstrafen bis 440 Euro und schließlich eine Ersatzfreiheitsstrafe, wenn nicht gezahlt werden kann.

(Red.)

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