Volksanwalt Kräuter will prüfen, ob die Geheimhaltung des Berichts zu Behandlungsmethoden behinderter Kinder im Otto-Wagner-Spital in den 1960er- bis 1980er-Jahren gerechtfertigt ist.
Der Bericht zu Behandlungsmethoden behinderter Kinder im Otto-Wagner-Spital in den 1960er- bis 1980er-Jahren ruft nun die Volksanwaltschaft auf den Plan. Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ) will nämlich prüfen, ob die Geheimhaltung des Papiers gerechtfertigt ist. Die Nichtveröffentlichung war seitens des Krankenanstaltenverbunds (KAV) mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte begründet worden.
Der KAV hatte gestern, Mittwoch, eine Stellungnahme publiziert, welche die Ergebnisse der Untersuchung zu angeblichen Misshandlungen im Pavillon 15 kurz zusammenfasst. Der Sukkus: Die teils durchaus qualvolle Betreuung habe den damals üblichen Standards entsprochen, "Anhaltspunkte für vorsätzliche, strafrechtliche Vorgehensweisen" habe man nicht gefunden.
Kräuter sieht in der Weigerung des KAV, den Bericht zugänglich zu machen, eine "problematische Optik", wie er am Donnerstag auf derstandard.at zitiert wurde. Die Volksanwaltschaft könne das so nicht stehen lassen, wiewohl man nicht vorverurteile. Er will sich neben dem Argument des Persönlichkeitsrechts auch anschauen, ob die Bewertung der Vorkommnisse durch die KAV-interne Kommission "inhaltlich gedeckt" sei.