Westenthaler-Prozess: "Er hat alle getäuscht"

Peter Westenthaler
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Die Staatsanwaltschaft wirft Ex-BZÖ-Chef Westenthaler vor, den Fußballbund betrogen zu haben. Er weist das zurück - mithilfe einer Powerpoint-Präsentation.

Der Prozess gegen den früheren BZÖ-Obmann Peter Westenthaler hat am Freitag am Wiener Straflandesgericht begonnen. Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber wirft dem Ex-Politiker schweren Betrug und Untreue vor - und unterstellte ihm in ihrem Eröffnungsplädoyer sogleich, als Bundesliga-Chef das Geld der Liga "durchaus großzügig" ausgegeben zu haben. Er habe etwa eine frühere FPÖ-Sekretärin als seine persönliche Sekretärin angestellt und 136.000 Euro an zusätzlichen Personalkosten verursacht. Daneben habe Westenthaler "Luxusaufwendungen" betrieben und auf Dienstreisen einen BMW angemietet, "statt in den Shuttlebus zu steigen", monierte Schreiber.

Da Westenthaler "hoch umstritten" war, als er seinen Posten bei der Bundesliga antrat, habe er "dringend ein Erfolgserlebnis gebraucht", meinte die Staatsanwältin. Daher habe er sich bemüht, eine Drittschuldnerklage der Republik gegen die Bundesliga abzuwehren, "um als Retter der Bundesliga dazustehen". Konkret soll er, so die Anklage, zugesichert haben, sich beim damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser "für eine vergleichsweise Bereinigung auf Basis eines einzuholenden Gutachtens zu verwenden". In der Folge einigte man sich mit der Finanzprokuratur auf einen bedingten Vergleich, in dem sich die Bundesliga zur Zahlung von 1,2 Millionen Euro verpflichtete. Westenthaler soll dabei "in betrügerischer Absicht" eine Förderung in Höhe von einer Million Euro für Mehrfachaufwendungen der Vereine aus dem Projekt "Challenge 2008" herangezogen haben. Weiters, so Schreiber, habe er den Aufsichtsrat der Bundesliga vorgemacht, die Republik "zahle sich ihre Schulden selbst".

Ihr Fazit: Westenthaler habe "alle getäuscht", die Schulden mit den für den Nachwuchs vorgesehenen Geldern bezahlt und sei "selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Vereine keinen Cent sehen werden". Im Februar 2004 wurde ein neuer Vergleich ausgearbeitet. In drei Tranchen wurden 1,2 Millionen Euro bezahlt - die zweite und dritte Tranche allerdings, nachdem Westenthaler aus der Bundesliga ausgeschieden war. Ein Punkt, der nach Ansicht der Verteidiger Thomas Kralik und Michael Dohr deutlich mache, dass die Anklage "absurd" sei, wie sie in ihren Plädoyers darlegten.

Westenthaler: "Weder Täuschung noch Schädigung"

"Ein Betrug erfordert Vorsatz in Richtung Täuschung und unrechtmäßige Bereicherung", stellte Kralik - der übrigens auch Ex-Innenminister Ernst Strasser vor Gericht vertreten hat - fest. Das liege hier nicht vor. Auch sei die Förder-Million letzten Endes an die Vereine "durchgereicht" worden: "Es ist nichts bei der Bundesliga geblieben."  Westenthaler selbst verteidigte sich anschließend mit einer penibel vorbereiteten, eineinhalbstündigen Powerpoint-Präsentation. Unterbrechungen goutierte er nicht. Als ihn Kralik darauf aufmerksam machen wollte, dass er zu schnell spreche, gebot ihm Westenthaler mit der Bemerkung "Thomas, das ist störend" Einhalt.

Zum Bundesliga-Komplex betonte Westenthaler, es gebe "weder eine Täuschung noch eine Schädigung des ÖFB". Die Nachwuchs-Förderung in Höhe von einer Million Euro sowie die Zahlungen zur Tilgung einer Finanzschuld im Rahmen eines bedingten Vergleichs mit der Finanzprokuratur seien zwei paar Schuhe: "Es gab nie einen Tatplan, diese beiden Sachen miteinander zu verbinden." Hätte er einen derartigen Plan gehabt, wäre er seitens der Bundesliga "wegen Unzurechnungsfähigkeit ausgeschieden worden", vermutete Westenthaler.

Im Widerspruch dazu steht die Aussage einer Buchhalterin der Bundesliga im Ermittlungsverfahren: Diese hatte angegeben, die Förder-Million wäre nie im "Österreicher-Topf" gelandet und die Vereine wären "um die Million betrogen worden". Das Geld sei vielmehr "an die Republik weitergeleitet worden", so die Buchhalterin

Auch bei Untreue "unschuldig"

Auch zum Untreue-Vorwurf bekannte sich Peter Westenthaler "nicht schuldig". Westenthaler - im Juni 2006 zum BZÖ-Obmann gewählt - habe in dieser Zeit "keinerlei Kontakt" zu Leo Wallner, damals Generaldirektor der Casinos Austria und der Österreichischen Lotterien, gehabt, betonte Verteidiger Kralik. Mit der Zahlung von 300.000 Euro ans BZÖ habe Westenthaler nichts zu tun gehabt.

Oberstaatsanwältin Schreiber sieht einen kausalen Zusammenhang zwischen dieser Zahlung und einem Gesetzesentwurf der damaligen, von ÖVP und BZÖ gebildeten Bundesregierung, der - wie sich die Anklägerin ausdrückte - für die Lotterien "eine Katastrophe" gewesen wäre und der kurzfristig fallen gelassen wurde. Dieser hätte das Ende des Glücksspiel-Monopols bedeutet und eine weitere Konzession für die Novomatic - der größte Konkurrent der Casinos Austria AG - bedeutet.

Causa Lotterien

Mit einem Urteil in der Causa wird übrigens frühestens am 4. Dezember gerechnet. In dem Verfahren geht es einerseits um eine 300.000-Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an die frühere BZÖ-eigene Werbeagentur "Orange" vom Herbst 2006 für ein laut Anklage de facto wertloses Gutachten zum Thema "Glücksspiel und Responsible Gaming". Mit der "Scheinrechnung" sollen der langjährige Chef der Casinos Austria, Leo Wallner, und der damalige BZÖ-Obmann Westenthaler die Lotterien geschädigt haben. Das neunseitige Gutachten soll ein enger Mitarbeiter Westenthalers übers Wochenende "zusammengegoogelt" haben - laut einem Sachverständigengutachten war es höchstens 15.000 Euro wert.

(APA)

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