"Sewol"-Unglück: Anklage fordert Todesstrafe für Kapitän

Lee Joon Seok könnte zum Tode verurteilen, weil er die
Lee Joon Seok könnte zum Tode verurteilen, weil er die "Sewol" vor seinen Passagieren verlassen hatte.(c) APA/EPA/KIM HEE-CHUL
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Die Besatzung soll das sinkende Schiff vorzeitig verlassen haben. Die Todesstrafe wird seit 1997 nicht mehr vollstreckt.

Für mehr als 300 Todesfälle muss sich der 69-jährige "Sewol"-Kapitän Lee Joon Seok verantworten. Die Staatswanwaltschaft fordert die Todesstrafe für ihn. Das berichtete die nationale Nachrichtenagentur Yonhap am Montag. Im Prozess gegen die Besatzung der im April untergegangenen südkoreanischen Fähre sind drei weitere Crewmitglieder wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Tötung angeklagt worden. Die Urteile sollen im November verkündet werden.

Elf Besatzungsmitglieder sind außerdem wegen Fahrlässigkeit angeklagt. Der Prozess läuft seit Juni. Lee hatte sich entschuldigt, das Schiff vorzeitig verlassen zu haben. Er habe jedoch nicht ahnen können, dass sein Verhalten den Tod von so vielen Menschen nach sich ziehen würde. Manager der Reederei der "Sewol" müssen sich in einem getrennten Verfahren verantworten, weil sie die Fähre aus Profitgier regelmäßig überladen haben sollen.

Das Schiff war am 16. April mit 476 Menschen an Bord vor Südkorea gekentert, rund 300 Menschen kamen ums Leben. Der Kapitän und seine Crew sollen die Passagiere auf dem sinkenden Schiff angewiesen haben, zu bleiben, wo sie waren - fast eine Stunde lang harrten die Passagiere somit in ihren Kabinen oder auf ihren Sitzen aus. Die Schiffsführung verließ die Fähre, während hunderte Menschen noch festsaßen.

Im Prozess hatte Lee die Vorwürfe zurückgewiesen, er habe zum Zeitpunkt des Unglücks auf seinem Handy Spiele gespielt. "Ich wüsste nicht wie. Ich habe das Smartphone nur in der Hand gehalten." Als sich das Unglück ereignete, sei er in der Kabine gewesen, habe "geraucht und sich umgezogen".

Seit 1997 wurde laut Amnesty International in Südkorea kein Todesurteil mehr vollstreckt. Dennoch gibt es regelmäßig Verurteilungen zum Tode. 2008 waren drei und 2009 mindestens fünf Menschen wegen Mordes zum Tod verurteilt worden. 2010 waren es vier, 2011 eines und in den Jahren 2012 und 2013 jeweils zwei Todesurteile.

(APA/dpa)

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