Der elektronisch überwachte Hausarrest für den Ex-Sturm-Graz-Präsidenten wurde widerrufen. Kartnig soll sich bereits wieder in der Haftanstalt Graz-Jakomini befinden.
Der frühere Sturm-Präsident und Werbeunternehmer Hannes Kartnig muss wieder ins Gefängnis: "Um 15.15 Uhr wurde die Entscheidung getroffen, dass der Widerruf der Möglichkeit der Fußfessel erfolgt", sagte Brigadier Erich Huber-Günsthofer von der Vollzugsdirektion des Justizministeriums am Mittwoch. Grund sei, dass gegen Auflagen der Leitung der Justizanstalt Graz-Jakomini verstoßen wurde.
Kartnig habe nun drei Tage Zeit, die Entscheidung mittels Beschwerde zu bekämpfen, sagte Huber-Günsthofer. Die Entscheidung sei von der Grazer Anstaltsleitung getroffen worden. Deren Vertreter waren am Mittwoch zu diesbezüglichen Gesprächen in Wien. Nach seinen Informationen habe Kartnig auch bereits die Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung in Graz-Jakomini angetreten.
Laut "Kurier" handelt es sich bei dem Entzug jedoch um keine dauerhafte Maßnahme. Kartnig müsse vielmehr zur "Erziehung" ins Gefängnis und könnte bereits in wenigen Wochen wieder in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln, heißt es in dem Bericht.
Ursprünglich wäre der Präsident des Fußballklubs Sturm Graz unter elektronisch überwachtem Hausarrest gestanden, und zwar für 15 Monate ab Mitte September. Ab 12. November muss sich Kartnig darüber hinaus am Straflandesgericht Graz wegen Betrugs verantworten. Der Prozess wegen des Vorwurfs, die Bundesliga und den Steirischen Fußballverband mit gefälschten Ticketabrechnungen betrogen zu haben, war vom Obersten Gerichtshof zum Teil aufgehoben worden. Die Neuauflage betrifft nicht nur Kartnig, sondern auch weitere Mitglieder der früheren Führungsriege des Fußball-Vereins.
Abendessen in Wiener Luxushotel
Auslöser für den Entzug der Fußfessel dürfte gewesen sein, dass Kartnig am Montag am Abend in einem Wiener Luxushotel zum Abendessen gewesen war, was bei der Justiz für weitere Verstimmung gesorgt haben dürfte. Kartnig war bereits am 18. Oktober bei der "Tosca"-Premiere in der Oper Graz, wo er sich mit seiner Ehefrau und einem befreundeten Ehepaar die Vorstellung ansah. Der Ausgang war zwar beantragt und genehmigt worden, hatte aber damals schon in Justizkreisen für Unverständnis gesorgt. Kartnig war am Montag danach in der zuständigen Justizanstalt Graz-Jakomini "belehrt" worden.
Der Anwalt des Grazers, Roland Kier, erklärte am Mittwoch laut Radio Steiermark, Kartnig habe erst einen Termin bei ihm selbst gehabt, dann einen mit einem Geschäftspartner. Dies alles sei von den Behörden genehmigt gewesen. Kartnig habe ihm weiters gesagt, der Kunde habe dann noch etwas im Hotel essen wollen, das sei auch keine Geburtstagsfeier gewesen. "Bei ihm wird mit zweierlei Maß gemessen, wenn er die Grazer Herrengasse hinaufgeht, rufen schon zehn Leute bei der Justiz an und beschweren sich", so Kier. Das Wesen der Fußfessel sei es eben, dass man auch einer Arbeit nachgehen könne, sagte Kier. Seiner Ansicht nach habe Kartnig sich im Rahmen des Erlaubten bewegt.
Pilz: "Fußfessel darf kein Goldketterl werden"
Der Fall hatte auch für politische Reaktionen gesorgt: Für den Grünen Abgeordneten und Sicherheitssprecher Peter Pilz war Kartnig mit dem montägigen Restaurantbesuch ohnehin ein Fall für die Haft: "Die Fußfessel darf kein Goldketterl werden", äußerte sich Pilz in einer Aussendung des Grünen Parlamentsklubs, als die aktuelle Entwicklung noch nicht bekannt war.
(APA/Red.)