Dem früheren Sturm-Graz-Anwalt, dem Buchhalter und einem Vorstandsmitglied wurde keine Mitwirkung am Betrug bei der Kartenabrechnung nachgewiesen.
Den vorläufigen Schlusspfiff im Prozess um Hannes Kartnig und seine Mitangeklagten aus dem Umfeld des Fußball-Erstligisten Sturm Graz hat es am Donnerstag im Straflandesgericht Graz gegeben: Die letzten drei verbliebenen Beschuldigten wurden vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen. Ihnen war laut Gutachter Fritz Kleiner keine Mitwirkung an der Abgabenverkürzung bei den Kartenerlösen nachzuweisen.
Am 12. November hatte die zweite Runde im Sturm-Prozess begonnen, ein Teil des ersten Verfahrens musste neu verhandelt werden. Es ging um die gefälschten Abrechnungen der Karteneinnahmen, durch die sich auch die Abgaben an den steirischen Fußballverband und die Bundesliga vermindert hatten. In erster Instanz war diesbezüglich ein Freispruch erfolgt, nun mussten sich Hannes Kartnig, der ehemalige Sekretär des Clubs und drei weitere Beschuldigte erneut einfinden.
Kartnig wurde schon vor Wochen wegen seiner übrigen Vergehen zu vier Jahren Haft, wegen der Karten-Vorwürfe zu siebzehn Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, die Teilstrafen werden in eine einzige Strafe - die vermutlich darunter liegt - umgewandelt werden. Der Ex-Sekretär kam mit fünf Monaten bedingt davon.
"Mit Verurteilungen im Finanzstrafverfahren genug gestraft"
Übrig blieben für den Donnerstag noch der frühere Rechtsanwalt des Vereins, der Buchhalter und ein Vorstandsmitglied. Sie sollen laut Anklage von den Machenschaften rund um die Karten gewusst haben. Das Geld, das durch die falschen Abrechnungen gespart wurde, wurde für die Schwarzzahlungen an die Spieler benötigt.
Gutachter Fritz Kleiner erklärte, dass er nichts gefunden habe, was belegen würde, dass die drei Angeklagten von den Vorgängen gewusst hätten. Also erfolgte ein Freispruch durch den Schöffensenat. Richter Martin Wolf meinte, dass die Beschuldigten mit den anderen Verurteilungen im Finanzstrafverfahren genug gestraft seien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab.
(APA)