London muss den Nachtrag zum EU-Budget wohl zur Gänze begleichen. An den Details – etwa der Höhe der Raten – müsse die Brüsseler Behörde noch feilen, sagte Schelling.
Brüssel. Viel Lärm, wenig Wirkung – so in etwa lässt sich David Camerons mittlerweile legendärer Wutausbruch vor zwei Wochen zusammenfassen. Der britische Premier hatte damals gegen die Nachzahlung in der Höhe von 2,1 Mrd. Euro gewettert, die Großbritannien aufgrund der statistischen Neubewertung seiner Wirtschaftsleistung an die EU überweisen muss. Bei einem Treffen der EU-Finanzminister am Freitag wurde nämlich deutlich, dass sich an der Höhe der Überweisung nichts ändern dürfte – lediglich die Frist wird gestreckt.
Nach Auskunft des österreichischen Ressortchefs Hans Jörg Schelling soll die EU-Kommission bis Monatsende eine entsprechende Gesetzesänderung vorlegen – gemäß dem geltenden Recht müsste London nämlich den vollen Betrag spätestens am 1. Dezember überweisen. Die Novellierung soll es ermöglichen, derartige Nachzahlungen in Hinkunft auf Raten zu tätigen – mit dem Stichtag 1. September des Folgejahres. An den Details – etwa der Höhe der Raten – müsse die Brüsseler Behörde noch feilen, sagte Schelling.
Klar sei jedoch, dass „Eurostat gilt“. Soll heißen: An der von der EU-Statistikbehörde ermittelten Anpassung werde nicht gerüttelt. Auch sein britischer Kollege George Osborne habe die Höhe der Nachzahlung grundsätzlich akzeptiert, so Schelling. Ganz so eindeutig war der Sachverhalt am Freitag allerdings nicht, denn der Schatzkanzler sprach am Rande des Treffens nur von einer Nachzahlung von 1,05 Mrd. Euro – was vom deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble umgehend zurückgewiesen wurde.
Deutschland soll aus dem EU-Topf knapp 800 Mio. Euro zurückbekommen, Österreich gut 300 Millionen. (la)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.11.2014)