Strassers früher Haftantritt: „Er will das hinter sich bringen“

Ernst Strasser während seines Prozesses.
Ernst Strasser während seines Prozesses.APA/HERBERT NEUBAUER
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Im Gefängnis Wien-Simmering begann Ex-Innenminister Ernst Strasser am Donnerstag mit dem „Absitzen“ seiner dreijährigen Haft.

Und das noch vor Weihnachten – Ernst Strasser (58) hat es also getan, er hat das ohnedies Unvermeidliche in Angriff genommen, indem er sich am Donnerstag im Gefängnis Wien-Simmering zwecks Antritt seiner Strafe bei der Torwache meldete. Somit hat die dreijährige Haft, die das frühere Mitglied der österreichischen Bundesregierung wegen Bestechlichkeit erhalten hatte, zu laufen begonnen.

„Er hätte den Haftantritt bis nach Weihnachten hinauszögern können, aber er will das so schnell wie möglich hinter sich bringen“, sagte Strassers Anwalt Thomas Kralik zur „Presse“.

Die Haftanstalt Wien-Simmering ist gemäß Eigendefinition für ihren „zur Förderung der sozialen Fähigkeiten eingerichteten Wohngruppenvollzug“ bekannt. Das heißt, 15 bis 20 Leute kommen innerhalb einer Einheit tagsüber zusammen. Nachts sind die Häftlinge in der Regel in Hafträumen mit Zweier-, Dreier- oder Viererbelegung untergebracht.

Mindestens sechs Monate in Haft

Prinzipiell sind Gefangene dazu angehalten, einer Beschäftigung innerhalb der Anstalt nachzugehen. Für Strasser könnte es zum Beispiel ein Job in der Gefängnisbibliothek werden. In Simmering werden gern Freigänge zugelassen. Das heißt, die Häftlinge können tagsüber außerhalb der Anstalt arbeiten und müssen abends zum Schlafen „einrücken“.

Strasser kann wie alle anderen Häftlinge auch, nach Verbüßen der halben Strafzeit um eine vorzeitig bedingte Entlassung ansuchen. Kommt er damit nicht durch, kann er es nach zwei Dritteln der Haft – dann mit sehr guten Chancen – erneut versuchen. Zudem kann der Anstaltsleiter maximal ein Jahr Gefängnis in Hausarrest samt Fußfessel umwandeln. Der Idealfall für Strasser wäre, dass der Anstaltsleiter von einer vorzeitig bedingten Entlassung (darüber entscheidet das Vollzugsgericht) nach der Halbzeit ausgeht, also nach 18 Monaten. Und davon ein Jahr Fußfessel gewährt. Blieben noch sechs Monate Haft, die Strasser jedenfalls „einsitzen“ muss. Verurteilt wurde der Ex-ÖVP-Politiker in der Brüsseler Lobbyisten-Affäre. Er forderte Geld für die Beeinflussung von EU-Regeln.

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