Fortpflanzungsgesetz: Oberhauser sieht keinen Änderungsbedarf

Sabine Oberhauser
Sabine Oberhauser(c) Clemens Fabry
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Die Gesundheitsministerin lobt das "wirklich gute Gesetz" und widerspricht VP-Klubobmann Lopatka. Er hatte mögliche Änderungen angekündigt.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) sieht für die von ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka angesprochenen Änderungen beim Fortpflanzungsmedizingesetz vor dem Parlamentsbeschluss keinen Bedarf. "Ich glaube aber nicht, dass viel geändert werden muss", betonte sie am Dienstag. Überdies sei das eine Sache der Parlamentsklubs

Die von ihr selbst und Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) vorgelegte Neuregelung hält Oberhauser für ein "wirklich gutes Gesetz". Sie würde sich freuen, "wenn es so kommt". Wenn die Klubs aber doch noch Änderungen vornehmen sollten, dann wäre das "zu akzeptieren", sagte Oberhauser. Diese Ansicht teilt auch Brandstetter, wie er ausrichten ließ..

Lopatka hatte gegenüber der "Presse" angekündigt, dass es "noch zu weiteren Änderungen" kommen werde, weil die beim Expertenhearing genannten Bedenken noch geprüft und wenn nötig berücksichtigt würden. Man wolle die Möglichkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) und der Eizellenspende strenger machen und auch die Strafen verschärfen, meinte der ÖVP-Klubobmann.

Bei diesen Punkten hat die Regierung allerdings in ihrem vom Ministerrat beschlossenen Entwurf im Vergleich zum Begutachtungsentwurf schon nachgeschärft. So wurde laut Gesundheitsministerium festgelegt, dass die PID nach drei gescheiterten Versuchen einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung nur für die In-vitro-Fertilisation erlaubt wird, nicht aber nach Inseminationen oder hormoneller Stimulation allein. Eizellen- und Samenspende werden erst ab 18 Jahren erlaubt, und die Strafandrohung bei Nichteinhalten der Bestimmungen wurde von 36.000 auf 50.000 Euro angehoben. Ob Lopatka diese Änderungen meint oder noch darüber hinausgehen will, war vorerst nicht eruierbar. Er war für die APA nicht erreichbar.

(APA)

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