Die Gesundheitsministerin sieht keinen Änderungsbedarf mehr beim Fortpflanzungsmedizingesetz.
Wien. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser sieht im Gegensatz zu ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka keinen Änderungsbedarf mehr beim Fortpflanzungsmedizingesetz. Das sei nunmehr zwar Sache der Parlamentsklubs, weil der Gesetzesentwurf den Ministerrat schon passiert habe. „Ich glaube aber nicht, dass viel geändert werden muss“, sagte die SPÖ-Politikerin am Dienstag.
Die von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und ihr erarbeitete Neuregelung hält Oberhauser für eine „wirklich gute“ Lösung. Sie würde sich freuen, „wenn das Gesetz so kommt“. Deshalb sieht die Gesundheitsministerin auch keinen Grund für weitere Verhandlungen. Wenn die Klubs doch noch Änderungen vornehmen sollten, wäre das „zu akzeptieren“, so Oberhauser. Brandstetter teilt diese Meinung. Aus dem Büro des Justizministers hieß es am Dienstag nur, das Gesetz sei nach dem Ministerratsbeschluss nun Sache des Parlaments.
Lopatka hatte via „Presse“ angekündigt, dass es „zu weiteren Änderungen“ kommen werde, weil die beim Expertenhearing genannten Bedenken noch geprüft und nötigenfalls berücksichtigt würden. Man wolle die Möglichkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) und der Eizellenspende strenger regeln und auch die Strafen erhöhen.
Bereits nachgeschärft
Bei diesen Punkten hat die Regierung nach der Begutachtungsfrist jedoch schon nachgeschärft. So wurde laut Gesundheitsministerium festgelegt, dass die PID nach drei gescheiterten Versuchen einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung nur für die In-vitro-Fertilisation gestattet wird, nicht aber nach Inseminationen oder hormoneller Stimulation allein.
Eizellen- und Samenspende werden außerdem erst ab dem 18. Lebensjahr erlaubt, und die Strafandrohung bei Nichteinhalten der Bestimmungen wurde von zunächst 36.000 auf 50.000 Euro angehoben. Ob Lopatka über diese Änderungen hinausgehen will, blieb vorerst offen. Ende Jänner soll das Gesetz beschlossen werden. (red./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.12.2014)