Im Parlament steht das Fortpflanzungsmedizingesetz auf der Tagesordnung. Es wird in zehn Punkten geändert.
Wien. Heute, Mittwoch, ist im Nationalrat das Fortpflanzungsmedizingesetz auf der Tagesordnung. Nach intensiven Beratungen am Dienstag wird es auf Druck der ÖVP nun doch in mehreren Punkten zu Änderungen kommen. SPÖ und Grüne sehen darin freilich nur „technische Änderungen“.
Der Abänderungsantrag, der der „Presse“ vorliegt, sieht etwa die einschränkende Präzisierungen bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) vor – also das Untersuchen eines durch Befruchtung im Reagenzglas entstandenen Embryos vor der Einpflanzung in die Gebärmutter. Weiters beinhaltet er ein verschärftes Kommerzialisierungsverbot und psychologische Beratung bei der Eizellenspende, Transparenz durch jährliche Berichte sowie Unvereinbarkeitsregeln bei jenem Ausschuss, der darüber entscheidet, welche Erbkrankheiten im Rahmen der PID untersucht werden dürfen.
Grüne sind mit im Boot
Über den Abänderungsantrag wurde zwischen SPÖ, ÖVP und Grünen Übereinkunft erzielt. Für Daniela Musiol (Grüne) sei es „vorher schon klar“ gewesen, dass die PID nur angewendet werden darf, um schwere genetische Defekte festzustellen.
Die Novelle sieht außerdem erstmals die Samenspende für lesbische Paaren vor. (red./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.01.2015)