Das Handelsgericht sieht den Einsatz von Fahrern ohne Lizenz als „unlauteren Wettbewerb“.
Madrid. Der umstrittene Fahrdienstvermittler Uber hat sein Privatfahrerangebot Uber Pop in Spanien nach gerichtlichen Niederlagen vorübergehend eingestellt. Der für das südeuropäische Land zuständige Manager, Carles Lloret, teilte mit, man wolle alle Entscheidungen der spanischen Justiz respektieren, aber auch gegen den Beschluss eines Madrider Gerichts in Berufung gehen.
Bei Uber Pop können Privatleute mit ihren Autos Fahrdienste anbieten. Das Angebot ist Taxifahrern und Behörden ein Dorn im Auge, weil sie darin unfairen Wettbewerb sehen. Uber bietet unter anderem auch Chauffeurdienste mit Mietwagen an.
Uber wolle nun mit spanischen Politikern zusammenarbeiten, um einen „neuen Regulationsrahmen zu erarbeiten“, der den Spaniern „Zugang zu sicheren und bequemen Fahrten“ ermögliche.
Am 9. Dezember hatte ein Handelsgericht in Madrid dem Antrag einer Vereinigung von Taxibesitzern stattgegeben und per einstweiliger Verfügung die Vermittlung von Fahrdiensten durch Uber in ganz Spanien bis auf Weiteres verboten. Die vermittelten Fahrer besäßen keine Lizenzen zur Personenbeförderung, hieß es zur Begründung. Die per Smartphone-App vermittelten Fahrten stellten daher unlauteren Wettbewerb dar.
Nach der Entscheidung hatte Uber den Betrieb in Spanien zunächst unverändert fortgesetzt. Die Justiz forderte dann aber in der vergangenen Woche die Telekomkonzerne auf, ihre Dienste für den Fahrdienstvermittler sofort einzustellen. Zudem wurden Kreditkartenfirmen angewiesen, keine Zahlungen an Uber mehr vorzunehmen. In Spanien war Uber seit April in Madrid, Barcelona und Valencia aktiv. In vielen Ländern protestiert das regulierte Taxigewerbe gegen den Online-Anbieter. (DPA/red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.01.2015)