ÖBB-Bahnfahren im Schnitt um 1,1 Prozent teurer

(c) Hauptverband / G. Langegger
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Die Preise für die neue Autobahnvignette steigen, bei den ÖBB gibt es Ausnahmen von höheren Ticketpreisen.

Wien. Wer mit Zügen der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) unterwegs ist, muss dafür im Durchschnitt 1,1 Prozent mehr für die Fahrkarten zahlen. Allerdings weisen die ÖBB ausdrücklich darauf hin, dass für 40 Prozent ihrer Kunden Bahnfahren nicht teurer wird, denn für diese gibt es entweder sogar eine Preissenkung oder zumindest keinen Preisanstieg. Der Grund: Trotz des durchschnittlichen Preisanstiegs bleiben die Preise für ÖBB-Reisende etwa mit Verbundticket, Vorteilscard oder jene, die die Sparschiene nutzen, unverändert.

Allerdings wird es für Autofahrer, die 2015 Autobahnen benützen, ebenfalls nicht billiger. Im Gegenteil: Die Preise für die Vignetten werden für 2015 um 2,1 Prozent angehoben, sie steigen damit im Ausmaß des Verbraucherpreisindexes. Die Pkw-Jahresvignette kostet damit nun 84,40 Euro (statt bisher 82,70 Euro). Für die Zwei-Monate-Vignette sind nunmehr 25,30 Euro (statt bisher 24,80 Euro) zu zahlen, die Zehn-Tage-Vignette kostet 8,70 Euro (statt bisher 8,50 Euro). Die Farbe der Vignette im neuen Jahr ist nun Azurblau.

Seit dem Jahreswechsel gilt in der Bundeshauptstadt Wien neben dem seit Juli 2014 bestehenden Fahrverbot für Lkw der Abgasklasse Euro 1 eine Kennzeichnungspflicht mit einer Plakette für die Abgasklassen. Neue Autos sollen schließlich im Laufe des heurigen Jahres umweltfreundlicher werden: Ab 1. September 2015 gilt für alle europaweit neu zugelassenen beziehungsweise neu verkauften Pkw die Euro-6-Abgasnorm. Damit sollen die Grenzwerte für Stickoxide bei Diesel-Pkw um mehr als 50 Prozent auf 80 mg je Kilometer sinken.

Mehr Fahrpraxis mit Motorrädern

Bei der Führerscheinausbildung wird speziell bei jenen, die mit Motorrädern unterwegs sein wollen, mehr Augenmerk auf die Fahrtüchtigkeit gelegt. Damit soll den zahlreichen schweren Unfällen von Motorradlenkern künftig verstärkt begegnet werden. Daher ist eine Ausweitung der Praxisausbildung für Fahrschüler mit dem Motorrad um zwei Fahrstunden vorgesehen. Die Änderung kommt ab 1. Februar 2015 zum Tragen, im Gegenzug wird aber die theoretische Ausbildung um zwei Stunden gekürzt.

Laut ÖAMTC müssen Fahrschulkandidaten ab dem 39. Lebensjahr darüber hinaus zwei zusätzliche Fahrstunden absolvieren. Eine Änderung ist weiters bei der Motorrad-Mehrphasenausbildung fixiert: Da soll es nunmehr möglich sein, Perfektionsfahrten auch in der Gruppe durchzuführen. In diesem Fall müssen dann allerdings vier Unterrichtseinheiten abgehalten werden. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.01.2015)

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