EuGH-Gutachten: EZB darf grundsätzlich Anleihen kaufen

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Die Europäische Zentralbank müsse solche Käufe jedoch gut begründen und die Käufe müssen verhältnismäßig sein, so der Gutachter.

Die Europäische Zentralbank (EZB) soll bei ihrem Programm zum Ankauf von Staatsanleihen aus Euro-Krisenländern nicht völlig freie Hand bekommen. Das sogenannte OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions") sei aber unter bestimmten Auflagen grundsätzlich mit den europäischen Verträgen vereinbar, erklärte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in seinen Schlussanträgen an das Gericht am Mittwoch in Luxemburg.

In seinen Schlussanträgen formulierte Generalanwalt Pedro Cruz Villalon Voraussetzungen, unter denen das Programm mit europäischem Recht vereinbar sei. So dürfe die EZB Anleihen nicht direkt von betroffen Staaten, sondern nur auf dem sogenannten Sekundärmarkt ankaufen. Dort solle die Bank dann nicht unmittelbar kaufen dürfen und müsse gewisse Fristen verstreichen lassen, damit sich ein Marktpreis für die Staatsanleihen bilden kann.

Die EZB sieht ihr umstrittenes OMT-Programm zum möglichen Kauf von Staatsanleihen durch die Aussagen des Generalanwalts in Luxemburg bestätigt. "Das ist ein wichtiger Meilenstein", sagte EZB-Direktoriumsmitglied Ives Mersch am Mittwoch in Frankfurt. "Wir begrüßen das Rechtsgutachten des Generalstaatsanwaltes des Europäischen Gerichtshofs in der OMT-Rechtssache".

Keine Haushaltsfinanzierung erlaubt

So dürfe die Notenbank mit solchen Maßnahmen nicht die Haushalte der Euro-Staaten mit der Notenpresse finanzieren, was einem Verbot der Staatsfinanzierung gleich kommt. Außerdem müsse die EZB den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten. Ihr Handeln muss sie genau begründen. Zudem müsse sich die EZB aus den für einen betroffenen Staat geltenden Reformprogrammen heraushalten.

Nach Ansicht des Gutachters kann die EZB mit dem Ankauf von Staatsanleihen angeschlagener Euro-Staaten durchaus ein Ziel ihrer Währungspolitik erreichen. So könne die EZB damit die Zinsaufschläge für diese Anleihen senken, was den Staaten "eine gewisse finanzielle Normalität" wiedergeben könne. Laut Cruz Villalon soll die EZB bei ihrer Geldpolitik aber "über ein weites Ermessen verfügen". Gerichte sollten die Zentralbank nur "mit einem erheblichen Maß an Zurückhaltung" kontrollieren dürfen, da ihnen die Erfahrung auf diesem Gebiet fehlt. Das Gutachten gilt als Vorentscheidung, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird im Herbst erwartet.

Die Veröffentlichung kommt für die EZB zu einem wichtigen Zeitpunkt. In der kommenden Woche wird der EZB-Rat möglicherweise über neue Anti-Krisen-Maßnahmen entscheiden.

Quantitative Easing könnte kommen

Der EU-Gutachter kommt somit zu einem anderen Schluss als das deutsche Bundesverfassungsgericht, das im Februar 2014 entschieden hatte, die EZB habe mit diesem sogenannten OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions") ihre Kompetenzen überschritten. Geklagt hatten der CSU-Politiker Peter Gauweiler, die frühere deutsche Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), die Bundestagsfraktion der Linken und der Verein "Mehr Demokratie". Fast 12.000 weitere Kläger schlossen sich an.

Die Notenbank unter Führung des Italieners Mario Draghi argumentiert, sie handle stets im Rahmen ihres Mandats. Oberstes Ziel der EZB ist ein mittelfristig stabiles Preisniveau bei einer Inflationsrate von knapp unter 2,0 Prozent. Weil die Teuerung im Euroraum seit Monaten gefährlich niedrig und meilenweit vom Stabilitätsziel der EZB entfernt ist, bereiten die Währungshüter weitere Anti-Krisen-Maßnahmen vor.

Viele Ökonomen halten es inzwischen für ausgemacht, dass der EZB-Rat bald den Kauf von Unternehmens- und Staatsanleihen in großem Stil beschließen wird ("Quantitative Easing", QE). Um diese - ebenfalls umstrittene Maßnahme - geht es vor dem EuGH nicht. Während es beim OMT-Programm um den Kauf von Staatsanleihen in Krisensituationen geht, wäre ein QE-Programm breiter angelegt und könnte auch andere Anlageklassen außer Anleihen umfassen.

OMT im Detail

Im September 2012 beschloss die Europäische Zentralbank , notfalls unbegrenzt Euro-Staatsanleihen zu kaufen. Bedingungen für das Programm "Outright Monetary Transactions" (OMT):

- Die EZB wird nur tätig, wenn das betroffene Land unter einen Euro-Rettungsschirm (EFSF/ESM) geschlüpft ist

- Der EZB-Rat kann die Geschäfte jederzeit einstellen

- Die EZB verzichtet auf eine vorrangige Gläubigerstellung.

- Das Volumen des OMT ist theoretisch unbegrenzt. Die EZB kann die Notenpresse anwerfen und Staatspapiere kaufen.

(APA/AFP/dpa)

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