Beamte: Fast niemand arbeitet bis 65

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Die Prüfer des Rechnungshofs kritisieren in einem aktuellen Bericht, dass man in Österreich zu früh in Pension geht. Auch die Ministerien sind negative Vorbilder: Anreize, länger zu arbeiten, fehlen.

Wien. „Der Beamte tritt mit Ablauf des 65. Jahres nach dem Jahr seiner Geburt in den Ruhestand.“ So steht es in § 13 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes. Doch was diese Vorschrift in der Praxis wert ist, zeigt ein aktueller Bericht des Rechnungshofs (RH). Demnach gingen im öffentlichen Dienst im Jahr 2011 nur ein Prozent der Frauen und nur drei Prozent der Männer mit 65 Jahren in die Alterspension.

Zum Vergleich: In der Privatwirtschaft waren es 42 Prozent der Frauen und 16 Prozent der Männer, die erst mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters in den Ruhestand traten. Wobei man den Vergleich wieder ein bisschen relativieren muss: So erreichen Frauen in der Privatwirtschaft schon mit 60 Jahren das Regelpensionsalter. Das erklärt auch, weswegen die Frauen in dieser Statistik besser abschneiden als die Männer, die bis 65 arbeiten müssen (bzw. sollten).

Betrachten muss man auch, dass bei den Beamten 16 Prozent der Frauen und 18 Prozent der Männer die sogenannte Pension für Langzeitversicherte genutzt haben. Diese steht den zwischen 1. 10. 1940 und 1. 10. 1952 geborenen Beamten noch offen. Sie dürfen bis 65 arbeiten, müssen es aber noch nicht. Sie nutzten laut Statistik also oft die erste Gelegenheit, um in den Ruhestand zu treten.

Hintergrund dieser Ausnahme ist, dass das Pensionsalter für Beamte ursprünglich niedriger war und erst mit einem langsamen Anstieg von Jahrgang zu Jahrgang auf 65 angehoben wurde. Das Äquivalent in der Privatwirtschaft ist die „vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer“. Sie nahmen zwölf Prozent der Frauen und vier Prozent der Männer in Anspruch.

Schlechter als andere Länder

Im internationalen Vergleich schneide Österreich beim Pensionsalter generell schlecht ab, rügt der RH. So gehe man in Schweden, der Schweiz und den Niederlanden weitaus später in Pension als in Österreich, obwohl in allen Ländern ein gesetzliches Pensionsantrittsalter von 65 Jahren gilt.

Früh in den Ruhestand zu gehen ist auch in den Bundesministerien üblich. Der Rechnungshof nahm das Innen-, Justiz sowie das Sozialministerium für eine genaue Prüfung heraus. Am besten schnitt noch das Sozialministerium mit einem durchschnittlichen Pensionsantrittsalter von 60 Jahren ab. Das Justizministerium kam auf 59,2 Jahre, das Innenministerium auf 58,3 Jahre bei der Exekutive. In der Verwaltung ist man nur minimal länger im Dienst (58,4 Jahre).

Um den Umgang mit Pensionierungen zu untersuchen, nahm der Rechnungshof in Ministerien 280 repräsentative Zufallsstichproben über die Jahre 2008 bis 2012. Dabei zeigte sich, dass im Innen- und Justizministerium Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit mehr als doppelt so oft von Amts wegen erfolgten als auf Antrag des Betroffenen. In beiden Ministerien dominierten psychische Gründe als Motiv für die Pensionierungen. Im Sozialministerium war die Verteilung zwischen psychischen und physischen Gründen für den Eintritt in den Ruhestand ausgeglichen. Keines der drei überprüften Ministerien habe sich bemüßigt gesehen, systematisch die Gründe für eine Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit zu überprüfen, wie der Rechnungshof rügt.

Auch die Motivationsanreize, weiter zu arbeiten, sind laut RH zu gering ausgeprägt. So schuf die Dienstrechtsnovelle 2011 etwa als Alternative zur Ruhestandsversetzung die Möglichkeit, Beamten im Bereich der Verwaltung einen Alternativarbeitsplatz zuzuweisen. Allerdings nur, wenn der Mitarbeiter dem zustimmt.

Oft Dienstunfähigkeit als Grund

„Der mit 33,8 Prozent hohe Anteil an Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit und das mit 52,6 Jahren niedrige Durchschnittsalter bei dieser Art der Ruhestandsversetzung machten deutlich, dass es für Exekutivbedienstete im Innenministerium nicht attraktiv war, im Verwaltungsdienst mit einem die Pension übersteigenden Gehalt bei gleichzeitig geringeren Belastungen weiter erwerbstätig zu sein“, konstatiert der Rechnungshof.

Denn auch frühpensionierte Beamte könnten unbeschränkt dazuverdienen, betonen die Prüfer in ihrem Bericht. Hingegen muss man bei einem Wechsel vom Exekutivdienst in die Verwaltung mit Gehaltsverlusten rechnen, weil Nebengebühren entfallen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.02.2015)

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