Freispruch für Peter Westenthaler

Ex-BZÖ-Obmann Peter Westenthaler
Ex-BZÖ-Obmann Peter Westenthaler APA/ROBERT JAEGER
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Dem früheren BZÖ-Obmann und Bundesliga-Vorstand wurde schwerer Betrug und Beteiligung an Untreue vorgeworfen.

Der Prozess gegen den ehemaligen BZÖ-Obmann und früheren Vorstand der Österreichischen Fußball-Bundesliga, Peter Westenthaler, hat am Freitag mit einem Freispruch geendet. Ihm war schwerer Betrug wegen der zweckwidrigen Verwendung einer Fußball-Fördermillion und Beteiligung an Untreue im Zusammenhang mit mutmaßliche Scheinrechnungen an die Österreichischen Lotterien vorgeworfen worden. Auch für Westenthalers ehemaligem Co-Vorstand Thomas Kornhoff gab es einen Freispruch.

Die Anklage hatte Westenthaler und Kornhoff beschuldigt, 2004 eine Million Fördergeld widmungswidrig verwendet zu haben. "Der ÖFB wurde nicht getäuscht, der ÖFB und die Bundesliga-Vereine wurden nicht geschädigt", sagte dazu der Vorsitzende des Schöffensenats am Wiener Straflandesgericht, Wolfgang Etl. Der Nationalrat habe am 3. Dezember 2003 beschlossen, der Bundesliga eine Million Euro zur forcierten Nachwuchs-Förderung zukommen zu lassen: "Wie die Förderung konkret verteilt wurde, wurde vom Fördergeber nicht vorgegeben."

Insofern war es für den Senat unproblematisch, dass die Bundesliga-Vorstände Westenthaler und Kornhoff zunächst bemüht waren, mit den vorhandenen Mitteln einen außergerichtlichen Vergleich mit der Finanzprokuratur zu erzielen, um eine aus dem Konkurs des FC Tirol resultierende Drittschuldnerklage der Republik aus der Welt zu schaffen. Die Präsidentenkonferenz der Bundesliga habe nämlich im Frühjahr 2004 die TV-Gelder für die Vereine von 20 auf 50 Prozent angehoben und damit die Mittel für den Österreicher-Topf im Geschäftsjahr 2004/2005 um 2,9 Millionen Euro erhöht. Gerade jene Vereine, die auch in ihren Kampfmannschaften der Jugend den Vorzug gaben, hätten damit im Endeffekt profitiert. Die Schlussfolgerung des Senats: "Der Zweck der Förderung wurde eindrucksvoll erfüllt."

"Von Untreue des Doktor Wallner ist auszugehen"

Beim zweiten Anklagepunktes - der Zahlung von 300.000 Euro durch die Österreichischen Lotterien an das BZÖ - ließ Richter Etl keinen Zweifel, dass es sich nach Ansicht des Senats dabei um eine illegale Parteienfinanzierung gehandelt hatte. Westenthaler sei aber kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen. Unmittelbarer Täter, der die Zahlung angewiesen haben dürfte, war nach Ansicht des Gerichts der damalige Chef der Casinos Austria, Leo Wallner. "Von Untreue des Doktor Wallner ist auszugehen", hielt Etl wörtlich fest. Der mittlerweile 79-Jährige ist aufgrund seines angeschlagenen Gesundheitszustands nicht mehr verhandlungs- und vernehmungsfähig.

Es liege nahe, dass Wallner die Zahlungsvereinbarung "mit einem führenden BZÖ-Politiker mit politischem Gewicht" getroffen habe. Namen nannte der Richter nicht, auch Vermutungen ließ er außen vor. Es gebe "überhaupt keinen Beweis, wer mit Wallner diese Vereinbarung abgeschlossen hat", erklärte Etl. Dass Westenthaler - wie diesem in der Anklageschrift unterstellt wurde - die Scheinrechnung an die Österreichischen Lotterien gelegt habe, habe das Beweisverfahren aber widerlegt. Ebenso keinen Beweis gab es für das Gericht, dass Westenthaler mit einem von ihm in Auftrag gegebenen Pseudo-Gutachten über Online-Glücksspiel und Responsible Gaming den Zahlungsfluss gezielt kaschieren hätte lassen.

Westenthaler: "Durch die Hölle gegangen"

Er und seine Familie seien in den vergangenen Jahren „emotional durch die Hölle gegangen“, hatte Westenthaler am letzten Prozesstag erklärt. Das Verfahren habe berufliche, wirtschaftliche und psychische Auswirkungen mit sich gebracht. Gegen ihn sei Anklage erhoben worden, „obwohl es keine rauchenden Colts, keine stichhaltigen Beweise" gebe, betonte der 47-Jährige.

Dennoch sei der Prozess „notwendig“ gewesen, „um meine Unschuld zu beweisen". Es sei „gelungen, Licht in das noch vorhandene Dunkel dieses Verfahrens zu bringen", so Westenthaler. Seine Bilanz: Von den Vorwürfen sei „nichts übrig geblieben. Der Anklage ist der Boden entzogen worden".

Ganz anders sah das Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber: "Die Beweislast ist erdrückend." Im Prozess sei eine "nahezu unerträgliche Mischung aus Korruption, Inkompetenz und Ignoranz" zutage getreten. Westenthaler habe die Republik Österreich "offenbar als Melkkuh" und den Nationalrat, der die Millionen-Förderung an die Bundesliga zweckgewidmet genehmigt habe, "als Staffage" betrachtet. "Der Angeklagte scheint vom Gefühl getragen zu sein, über dem Gesetz zu stehen." Die Prognose "für ein zukünftiges Wohlverhalten" Westenthalers sei "düster", so die Anklagevertreterin. 

Während des Prozess hatten zahlreiche Prominente als Zeugen ausgesagt, darunter der ehemalige Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), Parteigründer und Magna-Chef Frank Stronach, Ex-ÖFB-Präsident Friedrich Stickler oder Ex-Finanzminister Rudolf Edlinger (SPÖ).

(Red./APA)

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